Zum Hauptinhalt springen

Smart Meter haben kurzes Leben

Von Andrea Möchel

Wirtschaft

Intelligente Stromzähler halten weniger lang als gedacht.


Wien. Die Diskussion um die Vor- und Nachteile der Einführung "intelligenter Stromzähler", Smart Meter genannt, geht weiter. Mittlerweile laufen mehrere Pilotprojekte, darunter jenes der Wien Energie, bei dem seit Februar 3000 Haushalte in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ihren Stromverbrauch mittels Smart Meter messen. Weitere Probebetriebe gibt es bei Energieversorgern in Vorarlberg, Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. Erste Ergebnisse aus diesen Testläufen lassen aufhorchen.

Kurze Lebensdauer

Die jüngste Hiobsbotschaft zu den heftig umstrittenen Hightech-Zählern betrifft deren Lebensdauer. "Anders als die bisherigen Zähler werden die neuen keine Lebensdauer von 40 Jahren aufweisen, sondern vermutlich alle acht Jahre ausgetauscht werden müssen", kommt Gernot Bitzan, Betriebsleiter Stromnetz der Energie Klagenfurt, zum Schluss.

Der Grund: Es werde nicht möglich sein, Smart Meter nach acht Jahren neu zu eichen und danach so lange weiterzuverwenden wie die alten Geräte, meint Bitzan. Dabei sind Smart Meter mit einem aktuellen Stückpreis von 100 Euro alles andere als billig. Zum Vergleich: Herkömmliche Apparate sind für 30 Euro zu haben. Bitzan nimmt zwar an, dass die Preise für die neuen Geräte noch auf 50 bis 60 Euro sinken werden, aber eine weitere Verbilligung hält er nicht für möglich.

Tatsache ist, dass laut einer EU-Vorgabe rund 5,5 Millionen Strom-Zähler bis 2019 ausgetauscht werden müssen. Die gesamte Systemumstellung im Zusammenhang mit Smart Meter wird sich laut einer Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) in Österreich mit rund vier Milliarden Euro zu Buche schlagen. Da die intelligenten Zähler durch die Lieferung zeitnaher Verbrauchs- und Kostendaten das Energiesparen unterstützen sollen, könnten diese Investitionen durch sinkende Energiekosten ausgeglichen werden, ist die Regulierungsbehörde E-Control überzeugt.

"Der Kunde zahlt vordergründig für die Umstellung nichts, die Messkosten bleiben zunächst einmal gleich", räumt Bitzan ein. Aber: Die übrigen Aufwände würden in die Netzkosten einfließen, und diese werden laut PwC im Schnitt um 3,2 Prozent steigen.

Und wie viel Energiekosten wird sich ein Haushalt pro Jahr voraussichtlich ersparen? - Das Wegener Center für Klima und Globalen Wandel an der Uni Graz hat kürzlich - anhand eines Pilotprojektes in drei Testregionen - ein jährliches Einsparungspotenzial von 6,8 Prozent errechnet. Allerdings müsse davon noch der ohnedies jedes Jahr um zwei Prozent pro Haushalt sinkende Verbrauch abgezogen werden, der aus technologischen Verbesserungen und schrumpfender Haushaltsgröße resultiert. Und selbst die verbleibenden fünf Prozent Einsparung ließen sich nicht auf alle künftigen Nutzer umlegen, heißt es.

Angst um Privatsphäre

Ein weiteres heißes Eisen ist der Schutz der gemessenen Daten. Hier habe sich im Testbetrieb die strikte Trennung zwischen den privaten und den für die Abrechnung relevanten Daten der Energieversorger als überaus positiv erwiesen, betont Bitzan. "Es war wichtig, dass wir von der Ferne aus nie die internen Daten ausgelesen haben." Das habe die Akzeptanz betreffend Datenschutz und Datensicherheit deutlich erhöht. Die Erfassung von Viertelstunden-Werten sei ebenfalls nicht unbedingt nötig, lässt Bitzan aufhorchen. Für die Energieversorger wären die Tageswerte durchaus ausreichend.

Diese Sichtweise teilt man auch im Datenschutzrat. Dessen Vorsitzender Johann Maier kritisierte erst kürzlich die "willkürliche Anordnung eines Zugriffs auf Viertelstunden-Werte der Verbraucher für nicht näher definierte Energielenkungszwecke".

Der Datenschutzrat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist, glaubt nicht, dass ein Zugriff auf Detailverbrauchsdaten einzelner Haushalte nötig sei. Falls doch, so könne man zusätzliche Messgeräte einsetzen, die eine gewisse Mindestzahl an Haushalten zusammenfassen. "Solche aggregierten Werte könnten dann nicht mehr einzelnen Haushalten zugeordnet werden", erläutert Maier.

Zwar begrüßt der Datenschutzrat, dass der Endverbraucher einer Verwendung von Viertelstunden-Verbrauchsdaten zustimmen müsse. Es bestehe aber die Gefahr, dass dieser "Grundsatz der Freiwilligkeit" seitens der Lieferanten unterlaufen werde. "Der Datenschutzrat regt daher eine gesetzliche Klarstellung an", bestätigt Maier.

Und was wollen die Betroffenen? "Die Konsumenten plädieren eindeutig für Wahlfreiheit, sowohl was Einführung und Wahl der Zähler, als auch Aspekte wie Datenübertragung und Tarife betrifft", fasst Jürgen Suschek-Berger vom IFZ, dem Grazer Standort der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, die Ergebnisse einer Studie zusammen, die im Vorjahr erstellt wurde. "Aus Sicht der Konsumenten sind viele Fragen noch nicht zufriedenstellend beantwortet: Welche Kosten kommen auf mich zu? Welches Einsparungspotential ist realistisch? Was passiert mit meinen Daten?"