Zum Hauptinhalt springen

Was die Reisenden ärgert

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Voreingestellte Reiseversicherung bei Online-Buchung ist unzulässig.


Wien. Aufgrund einer Fehlermeldung buchten Urlauber auf einem Internet-Portal doppelt - anderen wurde eine Reiseversicherung verrechnet, die sie zuvor nicht angeklickt hatten: Bei Online-Buchungen kommt es immer wieder zu Problemen. Mehr als die Hälfte der 210 Reisebeschwerden, die zu Beginn der diesjährigen Haupturlaubszeit beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingingen, bezogen sich auf Internet-Buchungen. Experten raten, sich bei Problemen so schnell wie möglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

Ein Österreicher etwa hatte über eine Schweizer Buchungsplattform zwei Flüge von Wien nach Barcelona und retour gebucht. Als sie zurückfliegen wollten, wurde ihnen erklärt, der Rückflug wäre um einen Tag vorverlegt worden. Darüber hätte man den Reisenden mit einem SMS mehrere Monate vor der Abreise informiert. Die SMS hatte der Kunde erhalten, allerdings mit nicht entzifferbaren Sonderzeichen. Eine angebliche Änderungs-E-Mail zusätzlich zur SMS war nie angekommen. Der Reisende musste 398 Euro für Ersatzflüge zahlen, die Buchungsplattform ersetzte den Betrag nicht. Nun bleibt nur, die Plattform zu klagen.

Beispiele wie dieses zeigen, dass man beim Urlaub-Buchen die Seriosität des Anbieters und - vor der Abreise - die Buchungsdaten prüfen sollte. Auch der Endbetrag sollte kontrolliert werden: Denn häufig scheinen Kreditgebühren oder Versicherungspakete auf, auch wenn der Kunde diese nicht ausgewählt hat.

Fluglinien und Vermittler von Flugreisen dürfen nicht automatisch kostenpflichtige Zusatzleistungen verrechnen, wie der Europäische Gerichtshof vor rund einem Jahr nach einer Klage aus Deutschland gegen das Online-Buchungsportal "ebookers.com" entschieden hat. Demnach ist es verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss ("Opt-out"). Stattdessen muss sie angeklickt werden ("Opt-in").

Reisemängel schon am Urlaubsort beanstanden

Passt die Unterbringung nicht, sollten sich die Touristen bereits vor Ort mit einer Gästemeldung beschweren, sagt Anja Mayer von der Arbeiterkammer. Als Nachweis sollte der Reisekatalog oder die Beschreibung aufbewahrt werden - denn ein Reisemangel besteht dann, wenn die versprochenen Leistungen nicht eingehalten werden. So fehlte Urlaubern heuer der gebuchte Meerblick, der nächste Ort war 30 Kilometer und nicht wie beschrieben zwei Kilometer weit entfernt, oder Disco- und Fluglärm störten die Ruhe. Wenn möglich, sollten Mängel mit Fotos oder Zeugen dokumentiert werden. Ansprüche an den Veranstalter sollte man sobald wie möglich mit eingeschriebenem Brief geltend machen.

Kaum Stornoanfragen zu Ägypten-Reisen

Beim VKI gab es wegen Unruhen und Demonstrationen zu Sommerbeginn rund 30 Anfragen bezüglich Storno bei Ägypten- und Türkei-Reisen. Bei TUI meldeten sich bisher kaum Kunden, die stornieren möchten. "Die Demonstrationen in Ägypten sind weit weg von den Urlaubsgebieten", so TUI-Sprecher Josef Peterleithner. Man sei in Kontakt mit den lokalen Behörden. Für Ägypten gibt es derzeit eine partielle Reisewarnung für Saharagebiete und den Sinai abseits der Tourismusorte.