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Neue Regeln für Zukunftsvorsorge

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Geringere Mindest-Aktienquoten, Umstieg auf neues Modell möglich.


Wien. Wer nicht privat vorsorgt, wird in der Pension seinen gewohnten Lebensstandard nicht halten können, trommelten zu Beginn des neuen Jahrtausends Versicherungen und Fondsgesellschaften den Österreichern ins Gewissen. Unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde die mit einer attraktiven staatlichen Prämie ausgestattete geförderte "Zukunftsvorsorge" eingeführt.

Endlich in Pension: Wer in den Ruhestand geht und ihn genießen will, möchte in der Regel nicht seinen gewohnten Lebensstandard aufgeben.
© Foto: fotolia

Die "Grasser-Rente" wurde zum Renner: Seit 2003 haben rund 1,6 Millionen Österreicherinnen und Österreicher einen Zukunftsvorsorge-Vertrag abgeschlossen, 93 Prozent davon über Versicherungen, der Rest bei Fondsgesellschaften. Jeder vierte Kunde hat seinen Vertrag bereits ruhend gestellt, zahlt also keine Prämie mehr ein. Das hat einen guten Grund.

Kurse im Keller

Da Grasser der unterentwickelten Wiener Börse einen Schub verpassen wollte, musste ein großer Teil der Prämien in Aktien angelegt werden, was sich bitter rächte. Die Kurse der Aktien, die mit dem Geld der Sparer gekauft wurden, sackten im Sog der weltweiten Finanzkrise in den Keller. Zudem wurde 2012 die staatliche Förderung halbiert, sodass heute kaum jemand mit einem nennenswerten Plus aussteigt, wenn man die Inflation abzieht.

Nun gibt es neue Regeln für die Zukunftsvorsorge. Damit soll sie wieder attraktiver werden und besser gegen Aktienkurs-Abstürze abgesichert werden als bisher. Seit 1. August gilt für unter 50-Jährige, die einen Neuabschluss tätigen, bei der Aktienquote eine Bandbreite von 15 bis 60 Prozent, für über 50-Jährige von 5 bis 50 Prozent. Schon vor drei Jahren war das Aktien-Minimum gesenkt worden: auf 30 Prozent für unter 45-jährige, 25 Prozent für 45- bis 55-jährige und 15 Prozent ab 55 Jahren. Ursprünglich musste bei der Zukunftsvorsorge generell zu mindestens 40 Prozent in Aktien investiert werden.

Die Kapitalgarantie im Fall der Inanspruchnahme einer Rente bleibt erhalten. Garantiert ausgezahlt werden die Einzahlungen während der Laufzeit plus die staatliche Prämie. Wer hier heuer das Maximum von 103,94 Euro ausschöpfen will, muss 2445,55 Euro einzahlen.

Nun wollen die Versicherungen die 500.000 Halter von Polizzen, die schon zehn Jahre Mindestlaufzeit hinter sich haben, zu einem Umstieg auf das neue Modell animieren. Das sollte man sich aber gut überlegen, raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK).

Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge sei ein höchst komplexes Produkt, bei dem nicht nur die lange Mindestbindung von zehn Jahren zu beachten sei, so die AK. Sie fordert, dass den Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt ausgehändigt wird. In diesem sollten viel mehr Punkte enthalten sein, als es das Gesetz bereits jetzt vorsieht.

Fragen stellen

Kunden sollten auf jeden Fall auf schriftliche Unterlagen vor dem Vertragsabschluss beharren und sich alles genau erklären lassen, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien.

Wer keine lebenslange Rente will, sondern sich das angesammelte Kapital lieber auf einmal ausbezahlen lassen will, kommt nur dann in den Genuss der Kapitalgarantie, wenn diese im Vertrag zugesichert wurde. Zudem muss die Hälfte der Prämie zurückgezahlt werden, und allfällige Kapitalerträge werden nachversteuert, das heißt, es die 25-prozentige KESt fällig.