Wien. Am 32. Oktober ist es zu spät. Denn wer eine Betriebspension bezieht und mit seiner Pensionskasse unzufrieden ist, kann nur bis zum 31. Oktober den Vertrag wechseln. Künftige Pensionskürzungen können so vermieden werden, jedoch unter Inkaufnahme eines - hoffentlich - letztmaligen Verlustes. Nicht umsteigen kann, wer einen sogenannten leistungsorientierten Pensionskassenvertrag hat, wenn also der Arbeitgeber verpflichtet ist, Verluste auszugleichen und Kapital nachzuschießen. Das sind schätzungsweise nur 10 bis 15 Prozent der Pensionskassenverträge.

Zwei Varianten stehen für einen Umstieg zur Auswahl: Die Versicherungen bieten die Betriebliche Garantiepension an. Diese Bezeichnung soll den sperrigen Ausdruck "Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)" ersetzen. Das Produkt ist ähnlich konstruiert wie eine Lebensversicherung. Zweite Variante: Die Pensionsversicherungen bieten eine sogenannte Sicherheitspension an oder ebenfalls eine Garantiepension. Die Sicherheitspension enthält ein geringes Verlustrisiko, die Garantiepension einen garantierten Auszahlungsbetrag auf Dauer. Im Mittelpunkt der Überlegungen, ob man umsteigen soll oder nicht, steht der Rechnungszins. Das ist jener Mindestertrag, der für eine stabile Pensionsauszahlung nötig ist und bei der Pensionsberechnung einen fixen Abzugsposten darstellt. Diese Rechnungszinsen schwanken je nach Vertrag, abgeschlossen zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse, zwischen drei und 6,5 Prozent.

Sicherheit kostet

Wenn die Pensionskasse also im Jahr einen Ertrag von über acht Prozent erwirtschaftet und der Rechnungszins zum Beispiel 4,75 Prozent beträgt, werden Rechnungszins, Managementgebühren und Schwankungsrückstellung für schlechtere Zeiten abgezogen, sodass unter dem Strich magere 0,75 Prozent Pensionserhöhung übrigbleiben. Und wenn die Pensionskasse weniger als den Rechnungszins erwirtschaftet und eine eventuelle Schwankungsrückstellung aufgebraucht ist, werden die Pensionen eben gekürzt.

Nach den herben Verlusten in der Finanzkrise kann man nun aus diesem Teufelskreis ausbrechen. Allerdings nicht gratis und franko, denn Sicherheit kostet Geld. Egal, ob Versicherungsprodukt oder sicherere Pensionskassenvariante, es gilt die Faustregel: Minus ein Prozent Rechnungszins ist gleich minus zehn Prozent Pension. Erst von da weg ist ein Neustart möglich.

Restrisiko bleibt