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Betriebspensionen: Wie man umsteigt

Von Herbert Hutar

Wirtschaft
Altersvorsorge: Wer zusätzlich vom Arbeitgeber eine Betriebspension bekommt, kann sich mehr leisten.
© Foto: fotolia

Vertragswechsel ist bis zum 31. Oktober möglich.


Wien. Am 32. Oktober ist es zu spät. Denn wer eine Betriebspension bezieht und mit seiner Pensionskasse unzufrieden ist, kann nur bis zum 31. Oktober den Vertrag wechseln. Künftige Pensionskürzungen können so vermieden werden, jedoch unter Inkaufnahme eines - hoffentlich - letztmaligen Verlustes. Nicht umsteigen kann, wer einen sogenannten leistungsorientierten Pensionskassenvertrag hat, wenn also der Arbeitgeber verpflichtet ist, Verluste auszugleichen und Kapital nachzuschießen. Das sind schätzungsweise nur 10 bis 15 Prozent der Pensionskassenverträge.

Zwei Varianten stehen für einen Umstieg zur Auswahl: Die Versicherungen bieten die Betriebliche Garantiepension an. Diese Bezeichnung soll den sperrigen Ausdruck "Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)" ersetzen. Das Produkt ist ähnlich konstruiert wie eine Lebensversicherung. Zweite Variante: Die Pensionsversicherungen bieten eine sogenannte Sicherheitspension an oder ebenfalls eine Garantiepension. Die Sicherheitspension enthält ein geringes Verlustrisiko, die Garantiepension einen garantierten Auszahlungsbetrag auf Dauer. Im Mittelpunkt der Überlegungen, ob man umsteigen soll oder nicht, steht der Rechnungszins. Das ist jener Mindestertrag, der für eine stabile Pensionsauszahlung nötig ist und bei der Pensionsberechnung einen fixen Abzugsposten darstellt. Diese Rechnungszinsen schwanken je nach Vertrag, abgeschlossen zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse, zwischen drei und 6,5 Prozent.

Sicherheit kostet

Wenn die Pensionskasse also im Jahr einen Ertrag von über acht Prozent erwirtschaftet und der Rechnungszins zum Beispiel 4,75 Prozent beträgt, werden Rechnungszins, Managementgebühren und Schwankungsrückstellung für schlechtere Zeiten abgezogen, sodass unter dem Strich magere 0,75 Prozent Pensionserhöhung übrigbleiben. Und wenn die Pensionskasse weniger als den Rechnungszins erwirtschaftet und eine eventuelle Schwankungsrückstellung aufgebraucht ist, werden die Pensionen eben gekürzt.

Nach den herben Verlusten in der Finanzkrise kann man nun aus diesem Teufelskreis ausbrechen. Allerdings nicht gratis und franko, denn Sicherheit kostet Geld. Egal, ob Versicherungsprodukt oder sicherere Pensionskassenvariante, es gilt die Faustregel: Minus ein Prozent Rechnungszins ist gleich minus zehn Prozent Pension. Erst von da weg ist ein Neustart möglich.

Restrisiko bleibt

Die wichtigsten Merkmale sind: Bei der Sicherheitspension der Pensionskassen bleibt ein Restrisiko im Ausmaß des Rechnungszinses. Das fällt bei der Garantiepension der Pensionskassen weg, der Kunde zahlt sich die Sicherheit aber selbst, und zwar durch Abzug von jährlich 0,55 Prozent vom Vermögen, was erwirtschaftet werden muss. Entsprechend gering sind die Chancen auf eine steigende Pension, garantiert ist nur die Anfangspension. Ein weiteres Risiko für die Kunden ist die allgemein steigende Lebenserwartung, festgehalten in den Sterbetafeln, die nach Expertenmeinung 2015 oder 2016 wieder angepasst werden.

Dieses Risiko der allgemein steigenden Lebenserwartung wird beim Umstieg auf die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) von der Versicherung übernommen. Außerdem garantieren die Versicherungen jährlich ein Plus von mindestens 1,75 Prozent, dazu kann noch - in guten Jahren - eine Gewinnbeteiligung kommen. Die 1,75 Prozent können auch nicht mehr zurückgenommen werden, die garantierte Pension steigt daher permanent, wenn auch bescheiden. Für diese Sicherheit ist jedoch ein höherer Kapitalstock erforderlich, und im Umkehrschluss: Die Anfangspension ist niedriger, steigt aber garantiert.

Auch beruflich noch Aktive haben ab dem 55. Lebensjahr Wechselmöglichkeiten, und zwar in beide Richtungen und das nicht nur heuer: Wer Ertragschancen nützen will und Börsenturbulenzen aussitzen kann, bleibt in der Pensionskasse oder wechselt dorthin, wer in ruhiges Fahrwasser steuern will, wählt entweder einen geringeren Rechnungszins oder wechselt zur BKV. Dafür ist jedoch eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber nötig.

Was also müssen Pensionisten tun? Zunächst von der Pensionskasse die gesetzlich vorgesehenen Informationen zum Umstieg einholen, per Brief, Fax oder E-Mail. Diese Information ist ein unbedingtes Muss für einen Umstieg. Die Pensionskassen haben dafür 14 Tage Zeit, auch wenn sie sich hier und da zieren, Kunden zur Konkurrenz ziehen zu lassen. Mit diesem Schreiben von der Pensionskasse in der Hand holt man von einer Versicherung ein Angebot ein. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch stellt man den Versicherungsantrag und den Antrag für den Umstieg an die Pensionskasse.

Thomas Url, Vorsorgeexperte im Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo), sieht zwischen der Garantiepension der Pensionskassen und der BKV nur ganz geringe Unterschiede und meint: "Der Umstieg von der Pensionskasse in die BKV kostet Gebühren und knabbert daher am Kapitalstock. Wer mit der Betreuung durch seine Pensionskasse zufrieden ist, sollte über eine Garantievariante seiner Pensionskasse nachdenken." Josef Wöss, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Arbeiterkammer (AK), will keine pauschale Empfehlung abgeben und meint: "Eine Entscheidung ist an den persönlichen Bedürfnissen zu messen und muss individuell getroffen werden, sie ist alles andere als einfach."

Und grundsätzlich: "Von einem kapitalmarktorientierten System darf man keine Wunder erwarten."