Wien. Der Rechtsstreit um die Meinl Bank findet auf einer neuen Ebene statt: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch "rechtswidrige Handlungen" der Behörden mit mindestens 200 Millionen Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist dies der erste Fall, wo Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.
Die in der US-Hauptstadt Washington DC ansässige Rechtsvertretung des Meinl-Bank-Eigentümers hat heute in einer Aussendung von der Klage informiert. Konkret wolle die Gesellschaft "Beleggingsmaatschappij Far East B.V.", gestützt auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Republik Österreich und Malta, die Republik klagen.
Laut Firmenbuch ist die Far East B.V. eine Gesellschaft in den Niederlanden. Sie hält 99,992 Prozent an der Meinl Bank, den Rest hält die "Julius Meinl Versicherungsservice & Leasing Gesellschaft m.b.H". Diese GmbH gehört laut Firmenbuch zu einem Drittel Thomas Meinl, zu zwei Drittel Julius Meinl V. Laut Auskunft der Meinl Bank gehört die B.V. Far east einer Muttergesellschaft "N.V. Far East" mit Sitz in Curacao. Laut Medienberichten sind die zwischengeschalteten Gesellschaften Briefkastengesellschaften, die Meinl Bank sei letztlich dem Banker Julius Meinl V. zuzurechnen.
Der Anwalt der Far East B.V. führt an, dass durch das mittlerweile sieben Jahre andauernde Verfahren gegen die Meinl Bank und deren Organe sowie insbesondere durch das "massiv rechtswidrige Vorgehen der zuständigen Behörden", der Wert der Meinl Bank - und damit das Investment des Aktionärs Far East - um zumindest 200 Mio. Euro geschädigt worden sei. Laut dem Investitionsschutzabkommen sollten vor einer Verhandlung vor dem internationalen Schiedsgericht - etwa in Washington - "gütliche Gespräche" zwischen der Far East und der Republik Österreich über eine Beilegung des Streits geführt werden, heißt es in der Aussendung der US-Anwaltskanzlei Squire Patton Boggs.
Das Justizministerium wurde bereits offiziell informiert. Beim Bundesministerium für Justiz sei ein Schreiben der Rechtsvertretung der "Far East" eingegangen, in dem über die Absicht informiert wurde, eine Klage bei einem internationalen Schiedsgericht nach dem Investitionsschutzabkommen einzureichen, erklärte die Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag. Dieses Schreiben werde derzeit geprüft. Die Klage des Meinl-Bank-Aktionärs sei der erste Fall, in dem die Republik wegen eines Investitionsschutzabkommens vor einem Schiedsgericht geklagt werde.