Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

Die Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin, die "Far East"-Gesellschaft, hat ein Schiedsverfahren bei einer Schiedsstelle der Weltbank in Washington eingeleitet. Die "Far East"-Gesellschaft beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich "mindestens" 200 Mio. Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen die Bank.

Bei der Schiedsstelle ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) ist laut Homepage die Klage der "B.V. Belegging-Maatschappij Far East"am 30. Juli 2015 registriert worden. Die "Far East" wird von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler vertreten, namentlich von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen. Es ist laut Anwaltsangaben die erste Investorenklage gegen die Republik Österreich.

Gewaltenteilung wird nicht akzeptiert

Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Immobilienfonds Meinl European Land (MEL) lauten auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Beschuldigten bzw. ihre Anwälte weisen die Vorwürfe zurück und haben ihrerseits zahlreiche Beschwerden eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Österreich sei für die Aktionen seiner Staatsorgane gemäß internationalem Investitionsschutzrecht verantwortlich, argumentiert Reisenfeld. Daher müsse es die "unfaire" Strafverfolgung stoppen. Auf den Einwand, dass es in Österreich ein System der Gewaltentrennung gebe und die Regierung nicht in die Justiz eingreifen könne, meinte der Anwalt gegenüber der APA, das werde vom internationalen Investitionsschutzrecht nicht anerkannt.

Investitionsschutz-Abkommen mit Malta

Die Klage stützt sich auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, dass Österreichs mit Malta abgeschlossen hat. Die Anwälte vertreten die "B.V. Belegging-Maatschappij Far East", die nach deren Angaben eine in den Niederlanden gegründete und auf Malta eingetragene Gesellschaft der Eigentümer der Meinl Bank ist. Eigentümer der "Far East" seien Stiftungen der Mitglieder der Familie Meinl, aber nicht Julius Meinl selbst.

Laut Medienberichten sind die zwischengeschalteten Gesellschaften jedoch Briefkastengesellschaften, die Meinl Bank sei letztlich dem Banker Julius Meinl V. selbst zuzurechnen.

Dreiköpfiges Schiedsgericht

Das Schiedsgerichtsverfahren bei der ICSID wird nach Angaben von Reisenfeld von einem dreiköpfigen Schiedsgericht entschieden. Reisenfeld zeigte sich zuversichtlich, dass seine Mandantin, die "Far East", sogar mehr als die eingeklagten 200 Mio. Euro in dem Verfahren gewinnen werde.

Das Investment der "Far East" in Österreich, also die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmarktaufsicht geschädigt worden, sagte Anwalt Reisenfeld. Das habe eine "Enteignung" der Far East-Investition in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

In einer der APA vorliegenden Aussendung der Kanzlei zur Klage wird im Zusammenhang mit dem derzeit in Österreich anhängigen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl auch ein Verweis auf Österreichs Nazi-Vergangenheit gemacht. "Die zu lange und übersteigerte Untersuchung ist besonders schmerzvoll, da die Meinl-Familie in den 30-er Jahren vor einem Nazi-Regime aus Österreich fliehen musste, das als vermeintlicher 'Rechtsstaat' agierte".