Wien. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft, am 25. Mai ist es so weit. Die Maßnahme soll Bürger schützen - und stellt Unternehmen vor einige Probleme. Immerhin müssen alle Anwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden, geht es doch darum, dass Personen der Verarbeitung ihrer Daten erst zustimmen müssen.
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat die Reformen zum Anlass genommen, um die Thematik grundsätzlich zu diskutieren. Titel der Veranstaltung: "Big Data: Hat unser Leben noch Privatsphäre-Einstellungen?"
"Die Antwort lautet Nein", gibt sich Dozent Ronald Hochreiter keinen Illusionen hin. Dann liefert er einen kurzen Überblick darüber, in welchem Umfang Unternehmen bereits in der Lage sind, Kundendaten zu sammeln. Und welche weitreichenden Schlüsse sie daraus ziehen können. Anhand eines simplen Fotos könne bereits die sexuelle Orientierung eines Menschen erkannt werden, Bewegungsmuster beim Einkaufsvorgang im Supermarkt können gescannt werden, selbst die Bewegungsabläufe der Pupille. Alles mit dem Ziel, Rückschlüsse auf das Einkaufsverhalten zu ziehen, um dann gezielt darauf reagieren zu können. Etwa, was die Platzierung und Zusendung von Werbung betrifft.
"Wenn es zu sehr ins Extreme geht, dann wird sich der Gesetzgeber anpassen und entsprechende Regelungen schaffen", so die Hoffnung Hochreiters.
Aus der Analyse von 300 Facebook-Likes könne man jedenfalls mehr über eine Person erfahren, als die Person selbst über sich wisse, ist Hochreiter überzeugt. Es müssten gar nicht mehr personenbezogene Daten gesammelt werden, um einen Kunden so umfassend wie nie zuvor zu durchleuchten.
"Soll man deshalb verzweifelt sein?", stellt Hochreiter die entscheidende Frage. "Nein", so abermals seine Antwort. Man müsse lernen, damit zu leben und darauf hoffen, dass der Gesetzgeber illegale Aktivitäten und den Missbrauch von Daten unterbinde. Auch wenn die Gesetze immer hinterherhinken würden. Hochreiter hält es aus Kundensicht für durchaus begrüßenswert, wenn Supermärkte Empfehlungen und Gutscheine zielgenau versenden können.
"Werbegestützter Dienst"
Auch das Online-Netzwerk Facebook muss im Einklang mit der neuen EU-Gesetzgebung bei seinen 370 Millionen europäischen Nutzern die Erlaubnis für Nutzung der Daten einholen. Dass man bei Facebook auch unter den neuen, verschärften EU-Datenschutzregeln nicht daran denkt, keine gezielte Werbung einzusetzen, versteht sich von selbst. "Facebook ist ein werbegestützter Dienst", macht der Vize-Datenschutzbeauftragte des US-Konzerns, Rob Sherman, klar.