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Grenzen der EU-Solidarität

Von Marina Delcheva

Wirtschaft
© Moritz Ziegler

Europarechtler sind empört über die Unterstützung für die deutsche Maut.


Wien. Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Empfehlung des Generalanwalts folgen und dem deutschen Mautvorhaben grünes Licht geben sollte, ist es das Ende der europäischen Solidarität. Überspitzt zusammengefasst fällt so in etwa das Urteil heimischer Europarechtler der generalanwaltlichen Empfehlung aus. "Das wird zu noch mehr Spaltung und Alleingängen in der EU führen", sagt etwa der Innsbrucker Europarechts-Professor, Walter Obwexer. Auf sein Gutachten basiert auch die Klage Österreichs gegen die Einführung der deutschen Maut, wie sie derzeit geplant ist.

Wie berichtet, plant Deutschland ab Oktober 2020 die Einführung einer Infrastrukturabgabe, einer Maut, für die Nutzung deutscher Autobahnen und Bundesstraßen. Das Problem aus österreichischer Sicht dabei ist: Während Ausländer die volle Gebühr bezahlen müssen, bekommen Halter von Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen eine Steuererleichterung. Die Kfz-Steuer wird um den Betrag der Mautgebühr reduziert.

Darin sah der Genaralanwalt an seinem letzten Arbeitstag keinen EU-Rechtsverstoß. Neben Obwexer sehen das zahlreiche heimische EU-Rechtsexperten aber sehr kritisch. "Ich halte die Entscheidung juristisch für nicht überzeugend und für politisch unklug", sagt Thomas Jäger, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Universität Wien, zur "Wiener Zeitung". Er warnt ebenfalls vor weiteren Nationalgängen der EU-Staaten.

EU-Kommission:"Alles konform"

Eine ganz andere Ansicht vertritt hier die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. "Wir sind der Auffassung, dass die deutsche Lösung sehr wohl EU-rechtskonform ist", sagt Heinz-Rudolf Miko, Sprecher der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Nach Einwänden der Kommission gegen den ursprünglichen Plan einer generellen Entlastung in der Höhe der Gebühr für deutsche Autofahrer hat Deutschland nachjustiert. Im aktuellen Modell gibt es nämlich einen Bonus für besonders emissionsarme Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge. Damit sei es, aus Sich der EU-Kommission keine Diskriminierung von EU-Ausländern.

Zudem genießen die EU-Staaten Steuerautonomie. Obwexer wendet jedoch ein: "Steuerrecht ist zwar Sache der EU-Staaten, aber sie müssen dabei geltendes EU-Recht beachten." Wenn nun Österreich das Gleiche machen wolle, stehe es dem Land frei, das zu tun, so Miko. "Das Einfachste für alle EU-Staaten wäre ein einheitliches EU-Mautsystem", meint er. Das Geld könne dann auch in die Budgets der einzelnen Mitgliedstaaten fließen.

Präzedenzfall fürnationale Alleingänge

Zurück nach Österreich: "Ich gehe davon aus, dass der EuGH dieser Entscheidung nicht folgen wird", sagt Obwexer zur "Wiener Zeitung". In 20 Prozent der Fälle tut er das auch nicht. Vor allem in besonders komplexen, breit diskutierten Fällen weiche der EuGH von den Empfehlungen ab, meint Obwexer.

Elf Generalanwälte unterstützen derzeit die Richter des EuGH in ihrer Urteilsfindung. Sie sind gleichzeitig eine administrative Entlastung angesichts der großen Anzahl an Fällen, die vor dem EuGH landen. Der Generalanwalt gibt also eine Empfehlung ab und ist frei in der Interpretation des EU-Rechts.

Heimische Juristen warnen nun davor, einen Präzedenzfall für nationale Lösungen und Alleingänge zu schaffen. Deutsche Kfz-Halter über eine steuerliche Erleichterung indirekt von der Mautpflicht zu befreien, sei nämlich sehr wohl Ausländerdiskriminierung, auch wenn die Erleichterung in der Junktimierung eine ökologische Komponente bekomme. Demnach wäre es künftig sehr wohl möglich, Inländer durch steuerliche Begünstigungen gegenüber EU-Ausländern zu bevorzugen. So könnte Tirol bei der geplanten Besteuerung von Zweitwohnsitzen mit dem Argument aus Deutschland Erleichterungen für Inländer schaffen. Deutschland argumentiert, dass ausländische und inländische Autofahrer anders zu behandeln seien, weil Inländer Kfz-Steuer zahlen.

DIe EU-Kommission sieht das EU-Recht weiter ungebrochen.