Zum Hauptinhalt springen

Die Krux mit der Steuer

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

Vermietungsplattformen im Fokus der Finanz. Airbnb steht wegen Ortstaxe in Wien vor Gericht.


Wien/San Francisco. Digitale Vermietungsplattfomen und Finanzbehörden sind nicht die besten Freunde. Seiten wie Airbnb möchten naturgemäß möglichst viele Kunden als Hosts ansprechen und an den Vermietungen mittels Provision mitverdienen. Die nationalen Finanzbehörden haben wiederum ein Interesse daran, dass die Einnahmen aus diesen Vermietungen ordentlich versteuert werden. Wenn nun die Finanz Zugriff auf die Vermieterdaten haben möchte, ist das nicht ganz so gut fürs Geschäft, weil es nicht alle Nutzer so streng mit der Steuermoral halten. Der Hotellerie ist die Konkurrenz im Netz jedenfalls ein Dorn im Auge. Seit Jahren werfen Vertreter den Plattformen unfairen Wettbewerb vor, weil Anbieter dort weniger Abgaben zahlen würden.

Meldepflicht für Vermieter

Wie berichtet, plant die österreichische Regierung ab 2020 eine Meldepflicht für digitale Vermietungsplattformen sowie eine Registrierungspflicht für Vermieter. Konkret sollen die Namen und Umsätze der Hosts an die Behörden weitergegeben werden. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekanntgeben müssen. Am entsprechenden Gesetz wird derzeit gearbeitet.

"Airbnb begrüßt die Forderungen der Bundesministerin Köstinger im neuen Aktionsplan nach einem bundeseinheitlichen, digitalen und kostenfreien Modell der Registrierung", heißt es von Seiten des Unternehmens dazu. Man sei überall auf der Welt mit Städten im Austausch und bemüht, eine faire Lösung zu finden.

Seit dem Start 2011 haben eigenen Angaben zufolge über zwei Millionen Menschen eine Unterkunft über die Plattform gebucht. Pro Jahr übernachten etwa 770.000 Gäste aus 187 Ländern via Airbnb in Österreich, heißt es aus dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Rund 17.000 Wohnungen können hierzulande temporär gemietet werden. Die Plattform ist weltweit die größte ihrer Art und steht immer wieder in den Schlagzeilen.

Umstrittene Auszahlungen

Zuletzt etwa in Frankreich, wegen einer umstrittenen Auszahlungsmöglichkeit, die in Österreich und vielen anderen EU-Staaten weiterhin möglich ist. Die Vermieter können eine sogenannte Payoneer Prepaid-Debitkarte anfordern, die in Gibraltar registriert ist. Für die Registrierung reicht dabei eine Passnummer, die Karte wird per Post zugeschickt. Die Mieteinnahme wird darauf gebucht, sie kann hierzulande verwendet werden.

Die französischen Behörden orteten Beihilfe zur Steuervermeidung, was zur Folge hatte, dass Airbnb diese Zahlungsart dort seit Ende 2017 nicht mehr anbieten darf. Weil die Beträge am französischen Fiskus vorbeigeschleust würden, so der Vorwurf.

In französischen Medien merken sowohl Airbnb als auch das US-Unternehmen Payoneer, das einen Sitz in Gibraltar hat, an, dass es keinerlei Beschwerden über den Zahlungsanbieter, dessen Dienste weltweit auch von digitalen Multis wie Amazon und Google genutzt würden, gäbe. Außerdem weist die Plattform ihre Nutzer in ihren AGBs darauf hin, dass die geltenden Steuervorschriften einzuhalten sind. Airbnb zufolge würden weniger als zehn Prozent der Nutzer diese Zahlungsart wählen.

"Für Leute, die etwas verschleiern wollen, hat es keinen Sinn, sich das Geld über Gibraltar auszahlen zu lassen", sagt Johann Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums, zur "Wiener Zeitung". Er weist auf den bestehenden automatischen Informationsaustausch mit Gibraltar hin, wodurch die hiesige Finanz früher oder später Kenntnis über entsprechende Konten erlangen würde.

Warum verbannte Frankreich dann dieses Modell? Das Problem sei die Nachvollziehbarkeit der Daten. Für die Registrierung dieser Zahlungsart über die Plattform reiche die Passnummer, eine Ausweiskopie werde nicht angefordert. "Wenn ich nicht lückenlos sicherstellen kann, dass Passnummer und Name tatsächlich zusammengehören, könnte das problematisch werden", erklärt Franz Althuber, ein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt in Wien. Zur Frage, wie viele österreichische Hosts die Auszahlung mittels Prepaid-Debitcard wählen, sagt ein Sprecher: "Hierzu können wir leider keine Auskunft geben, da Airbnb Germany diese Daten nicht vorliegen."

Streit um Ortstaxe

Und auch bei der Profilerstellung würden viele Plattformen die Identität der Vermieter nicht lückenlos überprüfen, so Althuber. "Wenn die Plattform von mir falsche Daten hat, dann kann sie den Behörden auch nur falsche Daten melden." In Wien steht Airbnb zusammen mit vier anderen Buchungsplattformen derzeit vor Gericht. Die Stadt Wien hat ein ordentliches Verwaltungsverfahren gegen Airbnb in Zusammenhang mit der Abführung der Ortstaxe, die Gemeindesache ist, eingeleitet. In Wien wurde das Tourismusfördergesetz 2017 novelliert. Buchungs-Plattformen müssen nun entweder die Daten der Vermieter übermitteln, oder sie finden eine andere Lösung, um die Einhebung der Ortstaxe sicherzustellen.

"Wir haben mit Airbnb noch immer keine Lösung gefunden", sagt Berenike Lettmayer, Sprecherin des Wiener Finanzstadtrats Peter Hanke. Mit anderen Städten hat die Plattform ein Abkommen, die Ortstaxe einzuheben und an die Kommunen weiterzugeben. Das Problem in Wien ist, dass die Gemeinde Einsicht in die Nutzerdaten möchte, um kontrollieren zu können. Das lehnt die Plattform wiederum mit Verweis auf den Datenschutz ab.