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Touristen statt Mieter

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

Studie: Vermietungsplattformen wie Airbnb erzeugen zusätzlichen Druck am Salzburger Wohnungsmarkt.


Salzburg. "Kleine, gemütliche Wohnung im Zentrum von Salzburg." Um 70 Euro pro Nacht. Es sind Anzeigen wie diese auf der Vermietungsplattform Airbnb, die aktuell der Stadt Salzburg und anderen Landeshauptstädten zunehmend Sorgen bereiten. Der Grund: Kurzzeitvermietungen entziehen der Stadt dauerhaft Wohnraum und treiben die Mieten in die Höhe. Außerdem nehmen es nicht alle Vermieter so genau mit der Abgabe von Ortstaxen und Steuern.

Der Österreichische Städtebund hat eine Studie unter dem Titel "Kurzzeitvermietungen (Airbnb) in der Stadt Salzburg" bei der Universität Salzburg, Fachbereich Geografie und Geologie, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Vor allem Wohnungen im städtischen Bereich werden mittels Airbnb dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Kommerzielle Anbieter dominieren den Markt. Der Großteil der Einnahmen konzentriert sich auf einige wenige Anbieter.

Fast die Hälfte der Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen entfallen auf Betreiber, die pro Monat mehr als 4500 Euro brutto lukrieren; 20 Prozent sogar mehr als 13.500 Euro, so die Studie. Und: Rund fünf Prozent der Anbieter offerieren 28 Prozent der Wohnungen.

Großteils Privatbesitzer

Entgegen ursprünglichen Annahmen handelt es sich bei den Vermietern großteils um Privatpersonen, die mehrere Wohnungen besitzen, und nicht um Firmen oder Fonds. "Es hat sich herausgestellt, dass es beim Großteil um Privatpersonen handelt, die aber selbst im Tourismus- oder Immobilienbereich tätig sind", erklären die Studienautoren Angela Hof und Christian Smigiel im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Laut Studie entzieht die Kurzzeitvermietung dem Salzburger Wohnungsmarkt vier Prozent der Wohnungen. Das klingt nicht nach sehr viel, ist aber im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Die Innenstadt ist dabei am stärksten betroffen. Dort ist auch der Wohnraum besonders knapp und die Mieten sind besonders hoch.

Für die Anbieter ist es jedenfalls ein lukratives Geschäft. Je nach Lage, Auslastung und Größe der Wohnung lässt sich mittels Airbnb um bis zu 400 Prozent mehr verdienen als über eine dauerhafte Vermietung, erklärt Smigiel.

Zwischen 700 und 800 Wohnungen werden in der Stadt Salzburg temporär vor allem an Touristen über Airbnb vermietet. Stadt und Land haben nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen oder in Planung, um mehr Durchgriffsmöglichkeiten bei den Plattformen zu haben. Zum einen brauchen Vermieter seit Anfang 2018 eine Bewilligung vom Baurechtsamt, wenn sie ihre Wohnung kurzfristig an Touristen vermieten wollen. Diese wird nur erteilt, wenn die Wohnung nicht gefördert ist oder eine Knappheit an Wohnraum besteht. "De facto dürften wir keine Bewilligungen mehr ausstellen", sagt Bauamtsleiter Alexander Würfel.

Aber: Einzelzimmervermietung und das Vermieten von bis zu drei Wohnungen, wenn einem das ganze Wohnhaus gehört, sind noch möglich. Und bis 2018 bewilligte Unterkünfte dürfen weiterbetrieben werden.

Unterkunftsregister geplant

Zudem ist gerade eine Novellierung des Nächtigungsabgabengesetzes in Begutachtung, das künftig auch Plattformen stärker bei der Ortstaxenabgabe in die Pflicht nehmen soll. Geplant sind unter anderem ein Unterkunftsregister und eine Registrierungspflicht für Vermieter, die zum Beispiel über Airbnb Wohnungen vermieten. Außerdem sollen Plattformen Vermieterdaten an die zuständigen Behörden weitergeben. Bei Verstößen drohen Strafen von 5000 Euro. Städte wie Berlin oder Hamburg sind hier strenger und strafen mit bis zu 500.000 Euro.

Eine TU-Studie über die Auswirkungen von Vermietungsplattformen auf den Wiener Wohnungsmarkt kam 2017 zum Schluss, dass die Auswirkungen der Kurzzeitvermietung nicht ganz so stark sind wie in der Stadt Salzburg. Dennoch kämpft auch die Bundeshauptstadt mit der Einhebung der Ortstaxe.

In Wien wurde das Tourismusfördergesetz 2017 novelliert. Buchungs-Plattformen müssen nun entweder die Daten der Vermieter übermitteln, oder sie finden eine andere Lösung, um die Einhebung der Ortstaxe sicherzustellen. Die Stadt Wien hat ein ordentliches Verwaltungsverfahren gegen Airbnb und vier andre Plattformen eingeleitet, weil sich diese weigern, Vermieterdaten weiterzugeben.

Und auch auf Bundesebene ist ab 2020 eine Meldepflicht für Airbnb und andere Plattformen sowie eine Registrierungspflicht für Vermieter gegenüber den Finanzbehörden geplant.