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Mehr Investitionsschutz

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

AK-Studie sieht Unstimmigkeiten in neuem Investitionsschutzgesetz.


Wien. Im Zuge der Teilnahme von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Seidenstraßenforum in Peking hat die Bundesregierung quasi im Eiltempo die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes vollzogen und in Begutachtung geschickt. Diese ist nun vorbei. Mit dem Abgang der ÖVP-FPÖ-Regierung liegt das Investitionsschutzvorhaben aber auf Eis. Wann und in welcher Form es den Nationalrat passiert, ist noch unklar.

Eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) will nun auf mögliche Lücken im Gesetz hinweisen. Gleichzeitig loben die Studienautoren die Bestrebungen, Rechtssicherheit und eine Vorabprüfung von kritischen Investitionen aus EU-Drittstaaten zu schaffen. Zur Erinnerung: Novelliert wurde Paragraf 25a des Außenhandelsgesetzes. Demnach sollen die Prüfkriterien für Übernahmen von kritischer Infrastruktur und Technologien sowie für die Sicherheit der Lebensmittelversorgung verschärft werden. Für besonders sensible Bereiche sollen ausländische Investoren bei einer Anteilsübernahme von 10 Prozent und nicht wie bisher von 25 Prozent eine behördliche Genehmigung einholen müssen. Das betrifft etwa Netz- und Informationssysteme im Verkehrssektor, im Bank- und Gesundheitswesen, der Trinkwasserversorgung oder in der digitalen Infrastruktur ebenso wie Firmen in der Rüstungs- oder IT-Sicherheitsfunktionserzeugung. Beibehalten wird die 25-Prozent-Schwelle etwa für Wasseraufbereitung, Schieneninfrastruktur und Energieversorgung. Künftig müssen darüber hinaus nicht nur die ausländischen Investoren behördlich melden, wenn sie ein österreichisches Unternehmen übernehmen, sondern auch das Übernommene selbst.

Kritik an 25-Prozent-Hürde

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Prüfschwelle nicht auch für die gesamte Energie- oder Wasserversorgung gesenkt wurde. Warum gibt es hier weniger und mehr schützenswerte Bereiche?", sagt Oliver Prausmüller von der AK Wien.

Ähnlich fällt auch das Urteil des heimischen Energiekonzerns OMV aus. In der Stellungnahme zum Gesetz wird angemerkt, dass der Energiebereich und die Versorgung ebenso kritisch anzusehen seien wie etwa Informationssysteme und hier auch eine staatliche Prüfung für Drittstaatsbeteiligungen ab zehn Prozent angemessen wäre.

Kritik gibt es auch, was die Transparenz des Prüfverfahrens angeht. So sind nur das Wirtschaftsministerium und ein eigens eingesetzter Rat mit der Überprüfung der Übernahmefälle betraut. "Wir regen hier auch eine Einbindung des Hauptausschusses des Nationalrats an. Die Vertraulichkeit der bereitgestellten kritischen Informationen kann durch entsprechende Verschwiegenheitsbestimmungen sichergestellt werden", sagt der Jurist und Studienautor Stefan Mayr von der Wirtschaftsuniversität Wien.

Die Kritik der Wirtschaftskammer geht in ihrer Stellungnahme in eine etwas andere Richtung. Sie verortet "Gold Plating" im Rahmen des neuen Gesetzes und weist darauf hin, dass die 25-prozentige Prüfhürde ausreiche. Zumal die EU keine Grenze vorgibt.

Grundlage für das Gesetz, das sich stark an der deutschen Fassung orientiert, ist die FDI-Screening-Regulation der EU. Diese beinhaltet die Erfassung und Bewertung von Direktinvestitionen aus Drittstaaten und den Austausch darüber auf EU-Ebene.

Sowohl die Verordnung als auch das Außenwirtschaftsgesetz, das seit 2011 in Kraft ist, richten sich theoretisch an alle Drittstaatsinvestoren. De facto ist aber damit China gemeint, dessen wirtschaftlicher Einfluss in der EU wächst. Man befürchtet das Abwandern von Technologie und Innovation. Wie oft in Österreich eine ausländische Übernahme geprüft wurde - seit 2011 gilt ja die 25-Prozent-Marke - ist hingegen unklar. Auch das kritisieren die Studienautoren. Inoffiziell ist von circa zehn Prüfungen die Rede. Eine entsprechende parlamentarische Anfrage der SPÖ muss nun die neue Wirtschaftsministerin, Elisabetz Udolf-Strobl, beantworten.