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"Es ist nicht entscheidend, ob man ein Drittel oder zwei Drittel hat"

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Die Ruhe vor dem Sturm: Wenn Kapital- und Arbeitnehmer vertreter tagen, geht es oft hitzig zu.
© adobe/P11irom

100 Jahre Arbeitnehmer-Mitbestimmung: Betriebsräte im Aufsichtsrat bewirken viel, trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit.


Wenn der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH tagt, geht es oft um richtungsweisende Entscheidungen. Der Betriebsrat hat in Österreich das Recht auf ein Drittel der Aufsichtsratsmandate, und man könnte meinen, dass die Arbeitnehmervertreter wegen ihrer zahlenmäßigen Unterlegenheit deshalb immer den Kürzeren ziehen. Dem ist nicht so, sagt Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft der Arbeiterkammer Wien.

Natürlich gebe es Kampfabstimmungen, bei denen es hart auf hart gehe. Aber das sei eine Frage der Unternehmenskultur. In Österreich sei es üblicherweise so, dass Kapitalvertreter und vom Betriebsrat entsandte Aufsichtsratsmitglieder versuchen, in irgendeiner Form einen Konsens zu finden. "Es ist nicht entscheidend, ob man ein Drittel oder zwei Drittel hat, sondern darum, dass man Probleme reflektiert", sagt Leitsmüller. Alleine durch die Diskussion und die Auseinandersetzung mit Themen würden Dinge schon anders gestaltet.

Das Recht der Arbeitnehmervertretung auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist im Betriebsrätegesetz verankert, das vor 100 Jahren beschlossen wurde. Im Rahmen eines Festaktes anlässlich des Jubiläums verwies auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer Videobotschaft auf die Wichtigkeit des Mitredens und Mitbestimmens für eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft.

Engagement zeigen, Fragen stellen

Mittlerweile haben rund 3000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte in Österreich eine Aufsichtsratsfunktion inne. Diese ist auch mit viel Verantwortung verbunden, denn sie können - so wie die Kapitalvertreter auch - bei nicht sorgfältigem Handeln auf Schadenersatz geklagt werden. Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt, eine Vergütung gibt es nicht.

Es sei immer schwieriger, Personen zu finden, die diese Verantwortung übernehmen wollen, sagt Leitsmüller. Unterstützung bietet das von Arbeiterkammer und ÖGB betriebene Institut für Aufsichtsrat-Mitbestimmung (Ifam) unter anderem in Form von Seminaren.

Wer sich mit dem Gedanken spielt, als Betriebsrat ein Aufsichtsratsmandat anzunehmen, sollte bereit sein, aktives Engagement in den Sitzungen zu zeigen, Fragen zu stellen und mitunter lästig zu sein. Das führt zum oft vorgebrachten Kritikpunkt, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat seien allzu oft Störenfriede, durch die Entscheidungen unnötig in die Länge gezogen werden.

"Bei den meisten Entscheidungen kann man sich Diskussionen nicht ersparen", sagt Leitsmüller. Und: "Fährt man über die Belegschaft drüber, hat man die Diskussionen und Proteste halt nachher." Ein umsichtiges Management achte schon im Vorhinein darauf, wen es aller einbeziehen müsse. Das sei manchmal mühevoll, aber in vielen Fällen erhöhe Diskurs die Qualität der Entscheidungen.

Abwehr von Verschlechterungen

Das Forschungsinstitut Forba hat 618 österreichische Betriebsräte in Aufsichtsratsfunktion zu ihrer Tätigkeit befragt. Drei Viertel der Befragten waren Männer, ein Viertel Frauen. Die größte Gruppe bildeten 51- bis 60-Jährige, gefolgt von Personen zwischen 41 und 50 Jahren. Ein Drittel der Befragten nannte eine abgeschlossene Lehre/BMS als höchste Ausbildung, jeweils ein Viertel eine Matura beziehungsweise eine Hochschulausbildung. Etwa 15 Prozent der Befragten verfügten über einen Meisterabschluss, ein Kolleg oder eine damit vergleichbare Ausbildung. 40 Prozent sind gänzlich für die Arbeit im Betriebsrat freigestellt und weitere 12 Prozent teilweise.

Die am häufigsten genannten Erfolge, die Betriebsräte in Aufsichtsräten erzielen konnten, waren die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Überwachung der finanziellen Geschäftsgebarung des Unternehmens und Defensivmaßnahmen im Sinn der Abwehr von Verschlechterungen (zum Beispiel bei Umstrukturierungen). Ebenfalls immer wieder erreicht werden soziale Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen verbessern - ebenso wichtig wie Erfolge im Bereich der Einschränkung von Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten.

Befragt nach der Übereinstimmung zwischen Kapital- und Arbeitnehmerseite sagten 78 Prozent der Betriebsräte in Aufsichtsratsfunktion, man stimme in wirtschaftlichen Belangen in vielen Fragen überein, 6 Prozent sprachen sogar von einer völligen Übereinstimmung. In sozialen Belangen sehen 4 Prozent eine völlige Übereinstimmung, 61 Prozent in vielen Fragen.