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Zweite Säule der Altersvorsorge wird gestärkt

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Die Pensionskassen freuen sich auf bessere Rahmenbedingungen.


Als Riesen-Erfolg für die Arbeitnehmer wurde im Jahr 2003 die Einführung der Abfertigung Neu gefeiert. Im Grunde geht es darum, dass Abfertigungsansprüche auch bei Selbstkündigung aufrecht bleiben und sich Arbeitnehmer im Laufe ihres Erwerbslebens einen persönlichen Vorsorgerucksack als Zusatzpension ansparen können.

Dazu zahlen die Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts bei einer Vorsorgekasse ein. Bei Pensionsantritt kann man zwischen der Auszahlung des angesammelten Kapitals oder einer Zusatzpension wählen. Manche Dienstnehmer wollen aber nicht bis zur Pension warten und nutzen die im Gesetz vorgesehene Option, sich die Abfertigungsansprüche bereits nach drei Einzahlungsjahren auszahlen zu lassen. Das ist zum Beispiel bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei einvernehmlicher Trennung vom Unternehmen möglich. Der Zweck der Vorsorge werde damit aber nicht erfüllt, sagt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen. Er plädiert für das verpflichtende Liegenlassen des Kapitals bis zum Pensionsantritt.

Weniger als ein Viertel in Abfertigung Alt

Weniger als ein Viertel der Arbeitnehmer in Österreich sind noch im alten Abfertigungssystem, und es werden immer weniger. Spätestens in zehn Jahren düften alle in der Abfertigung Neu sein, schätzt Zakostelszky. Das System bietet zahlreiche Optionen, unter anderem auch die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung an eine Pensionskasse, bei der der Arbeitnehmer bereits Berechtigter ist.

Schon fast eine Million Österreicher sind in der glücklichen Lage, Anspruch auf eine Firmenpension im Rahmen einer Pensionskassenlösung zu haben. Das ist knapp ein Viertel aller unselbständig Beschäftigten. Rund 112.000 Personen beziehen bereits eine Firmenpension, die durchschnittliche Höhe betrug im Vorjahr 451 Euro im Monat.

Deutlich positives Veranlagungsergebnis

In den vergangenen zehn Jahren haben die Pensionskassen eine durchschnittliche jährliche Brutto-Rendite von 4,41 Prozent erzielt. Zum Vergleich: Österreichische Bundesanleihen brachten 1,44 Prozent und Spareinlagen bei Banken 1,32 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen durchschnittlich um 1,87 Prozent pro Jahr. Das durchschnittliche Veranlagungsergebnis in den 29 Jahren seit Beginn - 1991 nahm die erste Pensionskasse in Österreich ihre Geschäftstätigkeit auf - beträgt 5,40 Prozent. Fünf Jahre gab es, in denen eine Negativperformance erzielt wurde.

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Die Betriebspension als zweite Säule der Altersvorsorge sei "wie die Butter aufs Brot", so der Pensionskassen-Obmann. Umso mehr freut man sich über das Bekenntnis der neuen Regierung, dass ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge auch entsprechende Rahmenbedingungen für die private (betriebliche und individuelle) Pensionsvorsorge geschaffen werden sollen. So ist auch von einem Generalpensionskassen-Vertrag die Rede. Die Branche fordert schon länger die Förderung der Arbeitnehmerbeiträge in die Pensionskassen - entweder steuerlich oder über ein Prämienmodell - sowie die steuerliche Absetzbarkeit auch für Eigenbeiträge der Arbeitgeber.