Zum Hauptinhalt springen

Kein Spielzeug im Supermarkt

Von Anja Stegmaier

Wirtschaft
Spielzeug wird im "Lockdown" nicht mehr im Handel vor Ort erhältlich sein.
© reuters/Eric Gaillard

Große Handelsketten werden sich wohl künftig bundesweit beim Warenangebot zurücknehmen müssen.


Elektrogeräte, Gartenmöbel, Spielzeug, Dekorationsartikel - all das sind keine lebensnotwendigen Waren. Deshalb sind Geschäfte in Österreich, die diese Produkte anbieten, aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bis nach Ostern geschlossen.

Genau dieses Warenangebot finden Kundinnen und Kunden aber auch in großen Handelsketten, wo nun neben Lebensmitteln und Hygieneartikeln wie Mehl, Klopapier und Milch problemlos auch eine Kaffeemaschine, ein Blumentopf oder ein Plüschtier eingekauft werden können.

Der Vorarlberger Spielwarenhändler Mario Sieber hatte in der vergangenen Woche deshalb eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Er machte diesen Schritt, weil er sah, wie große Ketten nicht nur lebensnotwendige Waren, sondern eben auch Sportausrüstung, TV-Geräte, Gartenartikel und Spielzeug verkauften. Im Gespräch mit der Austria Presseagentur forderte Sieber Solidarität mit den kleinen Händlern ein. "Es ist einfach unfair", sagte er. Gerade für die Spielwarenhändler ist das Ostergeschäft enorm wichtig - es macht bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes aus.

Geht es nach den Buchstaben des Gesetzes, dürfen die großen Handelsketten tatsächlich nur Waren verkaufen, die zur Grundversorgung notwendig sind. Andere Produkte, wie etwa Spielzeug, zu veräußern, ist demnach verboten. Das geht aus einem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hervor, das die Frage mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium erörterte.

Als Folge der Anzeige fragte das Amt der Vorarlberger Landesregierung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach und sah sich durch die Antwort in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Demnach seien die Bereiche, welche offen halten dürfen, "restriktiv" auszulegen. Zum Beispiel dürften die großen Handelsketten "daher wohl nur Produkte, die der Grundversorgung dienen (insbesondere Lebensmittel) verkaufen", heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Die Geschäfte müssen z.B. Regale mit anderen Produkten entsprechend absperren bzw. kennzeichnen und sicherstellen, dass kein Verkauf stattfindet."

Sieber hofft nach dieser Klarstellung auf ein Einlenken der Drogerien und Lebensmittelketten. Die kleinen Händler hätten es angesichts des Wettbewerbs mit dem Online-Handel das ganze Jahr über schon schwer genug, sagte er.

Auch Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, hat "große Hoffnung", dass im Diskurs mit den großen Ketten eine "freiwillige interne Handlungslösung" gefunden werde. Die Rechtsmeinung werde sich wohl einheitlich durchsetzen, sagt er der "Wiener Zeitung" am Dienstag am Telefon - "so oder so". In den kommenden Tagen sei eine Klärung zu erwarten, entweder auf freiwilliger Basis oder durch eine rechtliche Klarstellung des Sozial- und Gesundheitsministeriums. Trefelik setzt hier auf Solidarität und Fairness im Handel. Die Kleinen machen gerade null Umsatz, die Großen leisten wichtige und großartige Arbeit und würden so nun etwas weniger Umsatz generieren, so Trefelik.

Kundinnen und Kunden müssen nun also nicht nur mit Atemschutzmasken beim Einkaufen rechnen, sondern sich auch darauf gefasst machen, dass Regale mit Waren, die nicht der Grundversorgung dienen, abgesperrt sind und nicht mehr verkauft werden. Das muss aber keine "Lose-lose-Situation" sein.

Findige kleine Händler bieten ihre Waren nun online zum Verkauf an. Auch Mario Sieber betreibt einen Onlineshop. Kundinnen und Kunden können aber auch per Telefon und E-Mail Waren bestellen und abholen oder beliefert werden. "In dieser schweren Zeit müssen wir alle zusammenstehen, denkt bei eurem Einkauf an die kleinen Läden um die Ecke, denn diese werden nach dieser Zeit um jeden Euro froh sein", schreibt der Spielwarenhändler auf seiner Facebook-Seite.