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Staatsbeihilfen ohne überstaatliche Kontrolle?

Von Karl Leban

Wirtschaft

Die Forderung von Finanzminister Gernot Blümel, das EU-Beihilfenrecht auszusetzen, damit der Wirtschaft rascher geholfen werden kann, stößt nicht nur in Brüssel, sondern auch bei Europarechtsexperten auf Kritik.


Hilfen in Höhe von rund einer halben Billion Euro haben die EU-Staaten bereits auf Schiene gebracht, um die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Viruskrise abzufedern. Doch zur Bewältigung der Krise wird es wohl noch deutlich mehr öffentliche Gelder für die taumelnde Wirtschaft brauchen - auch in Österreich. Damit der Staat hier rascher helfen kann, hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) deshalb vor wenigen Tagen eine temporäre Aufhebung des EU-Beihilfenrechts gefordert und auch die anderen Mitgliedstaaten aufgerufen, diese Forderung zu unterstützen.

Der Hintergrund: Staatliche Beihilfen, die EU-rechtswidrig sind, sofern sie den Wettbewerb verzerren, müssen Brüssel - konkret der EU-Kommission als zuständiger Beihilfenbehörde - zur Prüfung gemeldet werden. Bis zu einer Entscheidung dauert es im Regelfall bis zu zwei Monate, seit Beginn der Corona-Krise geht es jedoch deutlich schneller - binnen einer Woche. Aber selbst das scheint der österreichischen Regierung zu langsam zu sein. Vermutlich deswegen, weil es für die gemeldeten Beihilfen derzeit ohnehin grünes Licht aus Brüssel gibt. Ein bürokratisches Prozedere also, das man sich momentan demnach sparen könnte.

EU-Kommission weist Blümels Forderung zurück

Auf den Vorstoß Österreichs, das Beihilfenrecht vorübergehend einzufrieren, hat die Europäische Kommission umgehend mit Ablehnung reagiert. Die Regelungen im EU-Beihilfenrecht seien ein "Grundstein des Binnenmarkts", sie sicherten "faire Wettbewerbsbedingungen unter Marktteilnehmern". Und das bleibe auch während und nach der Corona-Krise von "fundamentaler Wichtigkeit". Wie die EU-Kommission außerdem betonte, habe sie zusätzlich zu den bestehenden Regeln einen befristeten Rahmen für die Mitgliedstaaten verabschiedet, um "volle Flexibilität für die Wirtschaft im Kontext der Covid-19-Krise" zu unterstützen. "Die Kommission genehmigt derzeit staatliche Beihilfen im Dringlichkeitsverfahren innerhalb von sieben Tagen", erklärt der Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Uni Innsbruck dazu.

Der temporäre Rahmen für staatliche Beihilfen wurde am 19. März fixiert. Er erlaubt den Mitgliedstaaten fünf Arten von Beihilfen: direkte Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro, vergünstigte staatliche Garantien für Bankdarlehen, öffentliche und private Darlehen mit vergünstigten Zinssätzen, die Nutzung bestehender Darlehenskapazitäten der Banken zur Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kurzfristige Exportkreditversicherungen. Am 3. April wurde der Rahmen erweitert - etwa auf Maßnahmen wie Steuerstundung, Aussetzung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnzuschüsse für Arbeitnehmer.

"Sensibler Umgang mit öffentlichen Geldern"

Für den Europarechtsexperten Thomas Jaeger ist die Forderung von Finanzminister Blümel nach Aussetzung des EU-Beihilfenrechts "nicht ganz nachvollziehbar". Die Kommission sei den Staaten "bereits sehr dahin entgegengekommen, sowohl das Korsett des Beihilfeverbots extrem zu lockern als auch rasche Verfahren und außerdem informelle Beratung bei der Ausgestaltung der Maßnahmen bereitzustellen", gibt der an der Universität Wien lehrende Rechtswissenschafter zu bedenken. "Österreich habe dies "auch schon umfassend in Anspruch genommen."

"Man sollte auch nicht vergessen, dass das Beihilfenrecht ja eine Funktion hat - und zwar nicht nur jene, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sondern auch Nichtdiskriminierung und einen sensiblen Umgang mit öffentlichen Geldern", sagt Jaeger weiter. "Irgendwer muss das alles ja bezahlen. Das Beihilfenrecht wegzunehmen hieße auch, diese Grenzen für das Staatshandeln wegzunehmen."

",Aussetzung‘ möglich, politisch aber kaum durchsetzbar"

Aus Sicht von Jaegers Kollegen Obwexer stehen die Chancen auf Aussetzung des EU-Beihilfenrechts "nicht gut" - vor allem auch deshalb, weil die Genehmigungen der Kommission derzeit ohnehin relativ rasch erfolgten - eben binnen sieben Tagen. Darüber hinaus sieht Obwexer eine temporäre Aufhebung recht kritisch: "Dann könnte nämlich jeder Mitgliedstaat seine Unternehmen wie gewollt und ohne überstaatliche Kontrolle fördern", sagt der Innsbrucker Rechtsprofessor. "Das könnte und würde die Unternehmen in den reicheren Mitgliedstaaten bevorzugen. Diese könnten in der Folge die Freiheiten des Binnenmarkts nutzen und Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten, wo die Förderung geringer ist, sogar vom Markt verdrängen."

Kritische Worte kommen auch von dem Europarechtsexperten Franz Leidenmühler von der Uni Linz: "Eine - auch nur temporäre - Aufhebung des Beihilfenrechts würde die Verfälschung des Wettbewerbs durch staatliche Interventionen ermöglichen."

Laut Obwexer wäre eine vorübergehende "Aussetzung" des Beihilfenrechts - verstanden als Ausnahmeregelung für bestimmte Covid-19-Beihilfen - zwar "möglich, politisch aber kaum durchsetzbar". Im Detail führt der Rechtsexperte dazu aus: "Das Beihilfenverbot mit Ausnahmen ist im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV, Anm.) vorgesehen und könnte nur durch Vertragsänderung ausgesetzt werden. Rechtlich möglich wäre, dass der Rat bestimmte Arten von Beihilfen - Covid-19-Beihilfen - vorübergehend als mit dem Binnenmarkt vereinbar qualifiziert, also vom Beihilfenverbot ausnimmt." Dafür erforderlich wären jedenfalls ein Vorschlag der Kommission und ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit, worauf neben Obwexer auch Leidenmühler hinweist. Rechtspolitisch sei es allerdings "kaum vorstellbar, dass die Kommission einen derartigen Vorschlag macht", sagt Obwexer. "Sie hat ja bereits einen befristeten Rahmen für Corona-Beihilfen genehmigt." Aber selbst wenn sie einen solchen Vorschlag unterbreiten sollte, sei fraglich, ob dieser eine qualifizierte Mehrheit im Rat - 55 Prozent der Mitglieder des Rates, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen - erhielte, sagt Obwexer.

Großer EU-Wiederaufbaufonds zeichnet sich ab

Vor dem heutigen EU-Video-Gipfel, wo wohl auch über Österreichs Forderung nach einem vorübergehenden Einfrieren des Beihilfenrechts diskutiert werden wird, hat sich unterdessen ein politisches Bekenntnis für einen Wiederaufbaufonds nach der Viruskrise abgezeichnet. Dieser könnte sehr umfangreich ausfallen, womöglich sogar in einer Größenordnung von rund 1,5 Billionen Euro, wie Vertreter mehrerer europäischer Regierungen am Mittwoch sagten.

Allerdings steckt der Teufel im Detail - vor allem bei der Frage, woher die Mittel für den Fonds kommen und wie sie dann ausgezahlt werden sollen. Ein EU-Insider sagte der Nachrichtenagentur Reuters, es könne bis zum Sommer dauern, bis es hier eine endgültige Entscheidung der Staats- und Regierungschefs geben werde. Ein Teil der EU-Länder sei für direkte Zuschüsse aus dem Wiederaufbaufonds, andere eher für Kredite, so der EU-Insider. "Hier sind die Unterschiede noch groß." Hoffentlich gebe es bis Juni oder Juli Fortschritte, es könne aber auch länger dauern.