Am 29. Mai endet für die heimische Hotellerie der behördlich verordnete Lockdown. Bis auf Weiteres sind aber auch hier Hygienevorgaben und Abstandsregeln einzuhalten. Am Mittwoch kam vom Gesundheitsministerium die entsprechende Ausgabe der Lockerungsverordnung. Als Übergangsrecht gilt das zunächst bis Ende August; ab September könnten auch für Tourismusbetriebe abhängig von der epidemologischen Lage weitere Lockerungen bzw. Erleichterungen wirksam werden.
Mund-Nasen-Schutz und Abstand in öffentlichen Bereichen
Was Hotelgäste wissen müssen: Im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Gäste müssen außerdem in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen mindestens einen Meter Abstand zu halten, sofern diese anderen nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw. nicht zu Gästegruppen in gemeinsamen Wohneinheiten gehören. Für das Hotelpersonal gilt die Pflicht, im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern keine räumliche Trennung mit adäquatem Schutzniveau - in der Regel ist damit eine Plexiglasscheibe gemeint - vorhanden ist. Für das Betreten von Hotelbädern bzw. Wellnesseinrichtungen gelten spezielle Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.
Neben Hotels und Pensionen dürfen auch Schutzhütten, Kabinenschiffe und (beaufsichtigte) Campingplätze und Wohnwagenstellplätze wieder betreten werden. Auch dafür gibt es Verhaltensregeln in der Verordnung: In einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen, beispielsweise in Schutzhütten, sind Übernachtungen nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder wieder durch geeignete räumliche Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Die Auslastung wird deutlich unter jener im Vorjahr liegen
"Je nach Auslastung öffnen die Betriebe in Wellen - Ende Mai, Mitte und Ende Juni", sagte der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Markus Gratzer, im Gespräch mit der APA. Erste Zahlen würden zeigen, dass die Auslastung im Schnitt bei 20 bis 30 Prozent liege. "Wir haben Betriebe, die sehr gut gebucht sind, mit 90 Prozent dank ihrer Stammgäste, aber auch welche, die bei 10 Prozent liegen, was natürlich sehr schwach ist", sagte Gratzer.
Österreichweit gibt es laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) knapp 16.000 Hotels mit fast 1,1 Millionen Betten, die zu füllen wären. Die meisten davon entfielen im Sommer 2019 auf Tirol (330.690), Salzburg (204.575), Kärnten (119.685), die Steiermark (115.024) und Wien (81.389).
Die meisten Hotels werden nach Einschätzung von ÖHV-Sprecher Martin Stanits einen Auslastungsrückgang von mehr als 50 Prozent über die gesamte Saison verzeichnen, wobei die Lage in der Stadt schlechter aussehe als im Rest von Österreich. Wirtschaftlich könne man aber nur mit einer Mindestauslastung von 55 Prozent, Thermenhotels bräuchten wegen der hohen Energiekosten sogar 70 Prozent.
Gewerkschaft sorgt sich um Jobs
Den Arbeitnehmervertretern bereitet die geringe Auslastung der Hotels Kopfzerbrechen, denn diese könnte noch viele Jobs kosten. "Aufsperren dürfen, ist nicht aufsperren können", so der Vorsitzende des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft Vida, Berend Tusch.
Ein Hotelbetrieb sei nicht einfach mit der Industrie vergleichbar, es brauche zu jeder Tages- und Nachtzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb offen ist. Solange aber nicht ausreichend Gäste in Hotels nächtigten, sei ein wirtschaftliches Führen der Betriebe selbst mit minimalem Personaleinsatz nicht möglich. "Tausende Menschen, die vor allem in der Stadthotellerie beschäftigt sind, bangen um ihren Arbeitsplatz oder haben diesen schon verloren", so der Gewerkschafter.
Ein Personalgrundstock sei auch bei minimaler Auslastung notwendig. Ebenso fielen monatlich weitere Kosten an, auf denen die Hotels sitzenblieben, wenn sie wegen der fehlenden Auslastung nicht den notwendigen Umsatz generieren zu könnten.
"Wenn die Bundesregierung in den nächsten Wochen und Monaten nicht einen weiteren Zuwachs an Arbeitslosen produzieren will, braucht es dringend finanzielle Unterstützung für die Beschäftigten, die Corona-Arbeitslosen und jene Betriebe, deren Auslastung gering ist, die aber den Beschäftigtenstand halten", betonte Tusch.
Der Gewerkschafter sorgt sich auch um die Gesundheit der Hotelmitarbeiter. Denn die Gäste müssen nur im Eingangsbereich und an der Rezeption einen Mund-Nasen-Schutz tragen, an den Tischen im Restaurant dürfen sie diesen abnehmen. Die Kellnerinnen und Kellner wiederum müssen überall im Innenraum Masken tragen. Und sie müssen auch einen Covid-19-Test machen. (apa)