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Mein Haus, mein Garten, mein Pool

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Einst Statussymbol der Reichen und Schönen, können sich heute auch Normalverdiener einen hochwertigen Pool leisten.
© stock.adobe.com/Halfpoint

Wozu in die Ferne schweifen? Als Folge der Corona-Krise schaffen sich die Österreicher zuhause ihr eigenes Urlaubsfeeling.


Können wir uns angesichts der Corona-Krise den heurigen Sommerurlaub aufzeichnen? So lautete noch vor wenigen Wochen die bange Frage. Doch seit wenigen Wochen dürfen Österreichs Hotels und Pensionen wieder aufsperren, und auch die Grenzen zu beliebten Reiseländern wie Italien, Kroatien und Griechenland wurden rechtzeitig wieder geöffnet.

Hausbesitzer mit Gartengrundstück kümmert das wenig. Während des Shutdowns zum Daheimbleiben und zum Rückzug ins Privatleben gezwungen, kam die Erkenntnis, dass es auch zuhause schön sein kann, insbesondere, wenn man einen Swimmingpool sein Eigen nennen darf. Einst Statussymbol der Reichen und Schönen, kann sich heute auch ein Normalverdiener einen vorzeigbaren Pool leisten und muss nicht mit einem aufblasbaren Planschbecken vorliebnehmen. Dieses gibt es schon für weniger als 100 Euro, wie ein Blick auf verschiedene Preisvergleichsportale zeigt.

Nur ein bisschen Abkühlungoder doch mehr?

Wer mehr als nur ein bisschen Abkühlung will, muss schon tiefer in die Tasche greifen, vor allem, wenn es sich um einen in den Gartenboden eingelassenen Pool handeln soll. Da ist man allerdings schnell im fünfstelligen Bereich. Oberirdisch aufgestellte Pools sind günstiger und häufig die Einstiegsdroge, bevor in späteren Jahren Landschaftsarchitekt und Baumeister anrücken, um ein Upgrade vorzunehmen.

Laut einer Umfrage, die das market-Institut im Vorjahr im Auftrag des Österreichischen Verbands der Schwimmbad- und Saunawirtschaft durchführte, gehört ein Swimmingpool für mehr als die Hälfte der Österreicher zu ihren Ausstattungsträumen. Im Durchschnitt wären die Befragten bereit, rund 25.000 Euro für einen Pool auszugeben. Es handelt sich schließlich um eine langfristige Investition, von der auch die nachfolgende Generation etwas hat. Der Verband schätzt die Zahl der privaten Poolbesitzer in Österreich auf rund 130.000, jährlich werden rund 4000 bis 4500 Pools neu errichtet. Heuer könnten es sogar mehr sein, denn die Corona-Krise hat die Nachfrage deutlich erhöht.

Die Preisvergleichsplattform idealo warf einen genaueren Blick auf die Entwicklung der Suchanfragen für die Zeit nach dem Coronavirus-bedingten Shutdown Mitte März und registrierte bei Swimmingpools innerhalb von vier Wochen einen Anstieg um 908 Prozent. Insgesamt sei das Interesse an Gartenartikeln überdurchschnittlich stark gestiegen, heißt es gegenüber der "Wiener Zeitung". Der Trend gehe in diesem Bereich seit Jahren bergauf, aber noch nie habe es einen derart rasanten Anstieg gegeben.

Lounge-Möbel, Griller, Swimmingpools, Hollywoodschaukeln: Gefragt ist alles, was dazu beiträgt, im Garten ein bisschen Urlaubsfeeling zu schaffen, verlautet unisono auch aus den Baumärkten. Wenn es einen richtigen Zeitpunkt für den Rückzug in die eigene kleine Wohlfühloase gibt, dann ist er dank Corona genau jetzt.

Der niederösterreichische Swimmingpoolhersteller Leidenfrost verzeichnet derzeit eine doppelt so hohe Nachfrage wie sonst üblich. Zu lange sollte man mit dem Kaufabschluss nicht warten, denn die Lieferzeiten betragen derzeit zehn bis zwölf Wochen, heißt es aus dem Unternehmen, das 2019 in Österreich, Deutschland und der Schweiz 450 Pools verkauft hat. Das günstigste Modell kostet inklusive Grundausstattung mit Kunststoffeinbauteilen (ohne Lieferung und Bauarbeiten) rund 13.500 Euro.

Poolbefüllung:Einer nach dem anderen

Wer bereits einen Pool besitzt, hat ihn längst angefüllt und auf die Badesaison vorbereitet. Dass der Wasserverbrauch in den Gemeinden dadurch im Frühjahr deutlich steigt, liegt auf der Hand. So benötigt etwa ein 6 mal 3 Meter großer Pool bei einer Füllhöhe von 1,40 Metern 25.200 Liter Wasser. Dass das Wasser für Haushaltszwecke und zum Trinken knapp wird, wenn in den ersten warmen Tagen des Jahres alle ihre Pools gleichzeitig einlassen, komme vor, sei aber ein regionales Phänomen, sagt Gemeindebund-Pressesprecher Andreas Steiner.

Kommunen, die besonders unter Trockenheit leiden, wissen sich zu helfen. So verfasste der Bürgermeister von Artstetten-Pöbring im Bezirk Melk schon in der Karwoche einen Brief an die Bürgerinnen und Bürger, wo er darauf hinwies, dass es zu einem Engpass in der Wasserversorgung kommen könnte, wenn zu viele Becken und Biotope gleichzeitig befüllt werden. Ein koordiniertes Vorgehen sei daher dringend erforderlich. Mittels Formular konnten die Poolbesitzer einen Wunschdatum bekanntgeben, das Befüllen war nur nach Terminbestätigung durch die Gemeinde gestattet. Artstetten-Pöbring kämpfe schon seit Jahrzehnten mit niedrigen Wasserzuläufen, wie Bürgermeister Karl Höfer (ÖVP) in einem ORF-Interview erläuterte. Heuer seien Winter und Frühling besonders trocken und die Lage daher besonders prekär gewesen.

In der oberösterreichischen Gemeinde Eberschwang müssen Poolbesitzer seit dem Vorjahr einen Zuschlag zur Wasserbezugsgebühr entrichten, der sich an der Größe des Pools bemisst. Zwischen 40 und 80 Euro werden fällig, sobald das Volumen 10 Kubikmeter überschreitet. Das geht aus der aktuellen Wassergebührenordnung hervor. Mittels Erhebungsblatt müssen alle Bürger, die einen Pool besitzen, dies bei der Marktgemeinde bekannt geben.

UnterschiedlicheVorschriften

Ob man die Errichtung eines Swimmingpools behördlich anzeigen muss oder gar eine Genehmigung benötigt, ist auf Bundesländer- und Gemeindeebene unterschiedlich geregelt. Am besten ist, man fragt das zuständige Bauamt. In Niederösterreich etwa sind Freischwimmbecken und Aufstellbecken mit einem Volumen von nicht mehr als 50 Kubikmetern bewilligungs-, anzeige- und meldefrei.

In Wien sind Becken mit einem Abstand von mindestens drei Metern von Nachbargrenzen bis zu einem Ausmaß von 60 Kubikmetern Rauminhalt und einem obersten Abschluss des Beckens von nicht mehr als 1,50 Metern über dem angrenzenden Gelände bewilligungsfrei. In Oberösterreich wiederum ist die Errichtung von Swimmingpools und Gartenteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Metern oder mit einer Wasserfläche von mehr als 35 Quadratmetern anzeigepflichtig.