Anfang 2021 soll jedoch neuerlich evaluiert werden, ob im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung eine "nachträgliche Ausschüttung" des Bilanzgewinns aus dem Jahr 2019 vorgeschlagen werden soll. Dabei würden der Bedarf an Eigenmitteln für die kommende Periode, eine allenfalls bestehenden Dividendenempfehlung der Aufsichtsbehörden sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise neuerlich bewertet.
Die Bankenaufseher der EZB hatten den Instituten empfohlen, wegen der Coronakrise drei weitere Monate bis 1. Jänner 2021 auf die Auszahlung von Dividenden und auf Aktienrückkäufe zu verzichten. Damit soll es den Banken ermöglicht werden, drohende Verluste zu verkraften und die Wirtschaft zu unterstützen. (apa/kle)