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Wer im Lockdown öffnen darf

Wirtschaft

WKO: 96.000 Unternehmen vom Lockdown betroffen. Der Elektromarkt muss schließen, Handyshops nicht - ein Überblick.


Seit Dienstag ist ein umfassender Lockdown in Kraft, inklusive ganztägiger Ausgangssperren und Schließungen zahlreicher Geschäfte und Dienstleister. Konkret heißt es in der Maßnahmenverordnung  dazu: "Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von 1. Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, 2. Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder 3. Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen ist untersagt." Allein, welche Betriebe nun genau darunter fallen, ist nicht immer eindeutig.

Die Verordnung sieht vor, dass "systemrelevante" Bereiche und Dienste weiterhin betrieben werden und offen halten dürfen. Der Supermarkt darf also aufsperren, das Möbelhaus nicht. Unklar ist aber, ob der Supermarkt auch mehr als nur Waren des täglichen Bedarfs anbieten darf; also Spielzeuge, Werkzeug, Bücher. Unterschiedliche Regeln gelten auch für Märkte. Weihnachtsmärkte müssen vorerst zu bleiben. Wöchentliche Bauernmärkte, der Ab-Hof-Verkauf von Lebensmitteln und Selbstbedienungsgeschäfte dürfen weiterhin betrieben werden, erklärte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag. Jagen ist übrigens auch weiterhin erlaubt.

Distanz, bitte!

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen dürfen derzeit nicht angeboten werden. Laut Verordnung kommt es dabei wohl auf den Grad der Nähe an. Friseure, Kosmetiker, Tätowierer müssen schließen. Putzereien und Änderungsschneidereien dürfen hingegen weiterhin offenbleiben.

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Eigentlich müssen Blumengeschäfte zusperren. Sie können aber, wie Restaurants, ihre Waren auch liefern. Gärtnereien mit eigener Produktion dürfen quasi ab Hof verkaufen. Viele Gärtnereien und Floristen setzen nun nämlich aufs Liefern von Gestecken, Weihnachtssternen und Co für die Weihnachtsdeko. In der Branche wird ein wesentlicher Teil des Jahresumsatzes vor Weihnachten erwirtschaftet, deshalb versuchen nun viele, mit Abholmöglichkeiten und Zustellungen das Weihnachtsgeschäft noch irgendwie zu retten.

Auch alle Reparaturdienstleister dürfen weiterhin offen halten. Im Lockdown sind also Reifenwechsel und Auto-Service, Handyreparaturen, Schlüsseldienste oder Schuhreparaturen möglich. Seinen Laptop darf man also weiterhin warten lassen, einen neuen im Elektrofachhandel vor Ort kaufen geht hingegen nicht. Auch Reisebüros und Waffengeschäfte dürfen im Gegensatz zum Frühling offen haben. Letztere gelten übrigens als Verkäufer von sogenannten Notfallprodukten.

Gesundheitsbereich bleibt offen

Offen bleibt auch der Gesundheitsbereich und der damit verbundene Handel: Apotheken etwa; und auch Optiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Zahntechniker und Schuhmacher. Viele Filialen schränken aber ob der geltenden Ausgangsbeschränkungen und weil mehr Menschen zu Hause bleiben ihre Öffnungszeiten ein. "Wird eine Brille kaputt, benötigt man neue Gläser, Kontaktlinsen und Pflegemittel oder muss ein Hörgerät nachjustiert oder gereinigt werden, dann ist es wesentlich, dass man diese Hilfe auch in Zeiten des Lockdowns bekommt", wird Philipp Orso, Landesinnungsmeister der oö. Gesundheitsberufe, in einer Aussendung zitiert.

Laut Wirtschaftskammer (WKO) müssen rund 96.000 Unternehmen während des Lockdown schließen. "Diese Unternehmen haben in Summe rund 405.000 unselbständig Beschäftigte. Wie viele Unternehmen darüber hinaus davon betroffen sind, können wir anhand unserer Mitgliederdaten nicht abschätzen", heißt es auf Nachfrage seitens der WKO.

Betriebe, die wegen des Lockdowns schließen müssen, können ab dem 23. November beim Finanzministerium um Umsatzersatz ansuchen. Zur Erinnerung: Je nach Branche erstattet der Bund bei einer betrieblichen Schließung zwischen 80 und 20 Prozent des Umsatzes zurück.

Insgesamt sind dafür drei Milliarden Euro budgetiert. Seitens der Wirtschaft wurde Kritik laut, dass nicht alle Unternehmer im gleichen Ausmaß entschädigt werden. Argumentiert wird die Staffelung seitens des Finanzministeriums damit, dass nicht alle gleichermaßen vom Lockdown betroffen sind. Im Handel zum Beispiel ist mit Nachholeffekten nach dem Lockdown zu rechnen. In der Gastronomie ist das aber nicht der Fall.(del)