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Was fürs Werkeln im Büro daheim gilt

Von Karl Leban

Wirtschaft
Vorläufig ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden nur durch Betriebsvereinbarungen geregelt, nicht durch einen eigenen rechtlichen Rahmen.
© Ilona Titova - stock.adobe.com

Die Sozialpartner feilschen weiter um Homeoffice-Regelungen, die AK drückt bei den Verhandlungen aufs Tempo.


Arbeiten im Homeoffice ist derzeit durch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen geregelt - ein eigener Rechtsrahmen fehlt aber. Daran gebastelt wird jedoch. Seit Mitte September sind die Sozialpartner in Verhandlungen, fünf Gesprächstermine gab es bisher. Bis März - laut einem Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) war dies der "allgemeine Wunsch der Sozialpartner" - soll es erste Ergebnisse geben.

Unterdessen wird in der Arbeiterkammer (AK) vehement aufs Tempo gedrückt. "Wir wollen rasch eine klare Regelung", sagte AK-Chefin Renate Anderl am Dienstag. "Wenn man sich dahinterklemmt, könnte es noch heuer zu einer Lösung kommen." Gerade jetzt - im Zuge des zweiten Corona-Lockdowns - würden viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, unterstrich Anderl die Dringlichkeit eines rechtlichen Rahmens. Wie schon beim ersten Lockdown im Frühjahr waren es zuletzt laut einer Ifes-Umfrage rund 40 Prozent, also vier von zehn Arbeitnehmern in Österreich.

"Homeoffice ist in vielen Berufsfeldern angekommen und wird auch nach der Krise verstärkt genutzt werden", sagte Anderl in einer virtuellen Pressekonferenz. "Um auch bei dieser Arbeitsform dauerhaft Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten", müssten daher nicht nur bestehende gesetzliche Regelungen eingehalten, sondern auch zusätzliche geschaffen werden.

AK spricht sich für eigenes Homeoffice-Gesetz aus

Geht es nach der AK, soll es künftig ein eigenes Homeoffice-Gesetz geben. Darin müsse auch die adäquate Abgeltung für im Heimbüro entstandene Mehrkosten (etwa bei Strom, Internet und Beheizung) geregelt sein. Zudem wäre es denkbar, den Arbeitgeber - wie in der Schweiz - an den Mietkosten zu beteiligen.

Grundsätzlich müsse das Arbeiten von zu Hause aus freiwillig sein, unterstrich Anderl. Wobei es Vereinbarungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern - mit einer Rücktrittsmöglichkeit ohne nachteilige Effekte für den Arbeitnehmer - brauche, keine Anordnungen. Niemand sollte somit gegen seinen Willen ins Homeoffice geschickt werden dürfen. Arbeitsmittel (wie etwa Computer, Drucker, Headset, Handy etc.) müssten jedenfalls vom Arbeitgeber gestellt werden. Ferner müsse auch im Homeoffice der Arbeitnehmerschutz gelten.

Was der AK ebenfalls wichtig ist: Ein Krankenstand müsse auch im Homeoffice ein Grund bleiben, nicht zu arbeiten. Darüber hinaus müsse Homeoffice von Familie und Freizeit klar abgegrenzt sein. Arbeit zu Hause sei keine Kinderbetreuung.

Was den Unfallversicherungsschutz bei mobilem Arbeiten betrifft, fordert die AK, dass dieser "zeitlich unbefristet, angemessen und praxistauglich" zu gestalten sei. Zumindest an dieser Schraube hat die Regierung zuletzt bereits gedreht. Vor zwei Wochen beschloss sie, nicht nur das befristete Pendlerpauschale, sondern auch den Unfallversicherungsschutz im Fall von Homeoffice über das Jahresende hinaus bis März 2021 zu verlängern (mit der gesetzlichen Option auf eine weitere Verlängerung bis Juni 2021).

Spitzen der Sozialpartner bei Gesprächsrunde im Dezember

Dass es aus ihrer Sicht klarer Homeoffice-Regelungen bedarf, hat die AK am Dienstag mit einer beim Ifes-Institut in Auftrag gegebenen Umfrage untermauert (siehe dazu auch nebenstehende Grafik). Wie aus dieser Studie hervorgeht, ist etwa die Ausstattung des Heimbüros durch den Arbeitgeber mangelhaft. Fast 90 Prozent der Befragten, die ihre ersten Erfahrungen mit Homeoffice großteils im ersten Lockdown gemacht haben, gaben an, sie würden ihre private Internetverbindung nutzen. Ein Drittel wiederum nutzt den privaten Laptop oder PC, 40 Prozent das private Mobiltelefon.

Was aus der österreichweit durchgeführten Umfrage unter 816 Personen ebenfalls hervorgeht: Für gut drei Viertel ist die Freiwilligkeit von Homeoffice sehr respektive eher wichtig. Zudem erwarten 30 Prozent der Befragten, dass der Arbeitgeber künftig weniger Arbeitsplätze im Büro zur Verfügung stellen wird (Stichwort: Desk Sharing). Für bedenklich hält die AK es aber auch, dass ein Drittel angab, daheim nicht auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten.

Für den Dezember - ein genauer Termin steht noch nicht fest - hat Arbeitsministerin Aschbacher laut ihrem Sprecher die Chefs von AK, ÖGB, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung zu einem Meeting geladen. Dabei sollen die bisherigen "Fortschritte" in den Homeoffice-Verhandlungen besprochen werden.