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Wer nach dem Lockdown öffnen darf

Von Marina Delcheva und Monika Jonasch

Wirtschaft

Die Geschäfte und köpernahe Dienstleister dürfen unter strengen Sicherheitsauflagen ab 7. Dezember wieder öffnen. Gastro und Tourismus bleiben bis Jänner zu. Der 50-Prozent-Umsatzersatz ist bis Jahresende verlängert.


Österreich kommt langsam zurück aus dem zweiten, harten Lockdown und ab kommendem Montag, dem 7. Dezember, dürfen zahlreiche, vom Lockdown betroffene Betriebe wieder unter strengen Auflagen ihr Geschäft hochfahren. Andere Bereiche müssen wiederum ob der weiterhin hohen Infektionszahlen weiter geschlossen bleiben. Hier ein Überblick, wer im Zuge der Lockerungen öffnen darf, welche Auflagen nun gelten und was weiterhin geschlossen bleibt:

Handel und Geschäfte

Ab dem 7. Dezember dürfen auch jene Geschäfte wieder aufsperren, die vor fast drei Wochen Lockdown-bedingt schließen mussten. Zur Erinnerung: Alle Geschäfte - mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, der Drogerien und Apotheken - mussten schließen. Anfang der Woche haben Handelsvertreter der Bundesregierung ein umfangreiches Corona-Konzept vorgelegt, mit dem Infektionen an den Verkaufsstätten möglichst vermieden werden sollen.

Das sieht unter anderem eine maximale Kundenzahl, mehr Platz im Kassenbereich, ein Parkplatzmanagement für Einkaufscenter, regelmäßiges Desinfizieren, Lüften sowie eine Steuerung der Kundenströme vor. Zudem planen laut Handelsverband mehr als 100 heimische Shoppingcenter Corona-Schnelltests für Kunden an den Eingängen. Die Frage der Sonntagsöffnung vor Weihnachten wird zudem auf Sozialpartnerebene diskutiert. Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel besonders wichtig, weil da ein gewichtiger Teil des Jahresumsatzes erwirtschaftet wird. Angesichts der ab dem 7. Dezember geltenden Ausgangssperren ab 20 Uhr wird es aber wohl nicht zur angedachten Ausweitung der Öffnungszeiten kommen.

Körpernahe Dienstleistungen

Anders als im Vorfeld kolportiert, dürfen ab kommender Woche auch köpernahe Dienstleister wieder aufsperren - also Friseure, Masseure oder Fußpfleger. Sie mussten ja schon im Zuge des Lockdown light ab dem 2. November schließen. Auch da gilt Maskenpflicht und eine Besucherbeschränkung. Außerdem dürfen diese keine Speisen und Getränke, also Verpflegung, im Zuge der Dienstleistungen anbieten.

Skigebiete und Tourismus

Die Skigebiete samt dazugehöriger Infrastruktur dürfen ebenfalls aufsperren. Und zwar ab dem 24. Dezember. Ebenso wie der Handel haben die Skiliftbetreiber ein Corona-Konzept vorgelegt, um Ansteckungen in der Gondel und im Wartebereich zu vermeiden. Dieses sieht zum Beispiel eine Maskenpflicht am Skilift vor, höhre Transportgeschwindigkeiten, damit die Verweildauer in der Gondel kürzer ist, regelmäßige Desinfektionen, Lüften und einen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Anstellen vor.

Die Seilbahnbetreiber sehen sich jedenfalls gut gegen Corona gerüstet und verweisen auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte. Aufgrund der Reisebeschränkungen und der geschlossenen Hotels und Lokale ist Skifahren aber nur als Tagesausflug möglich. Die Branche muss sich also auf erhebliche Umsatzausfälle einstellen. "Am Ende freuen wir uns aber, dass wir überhaupt unseren Gästen wieder ein Angebot bieten dürfen", sagt Andreas Gapp, Fachgruppenobmann der Vorarlberger Seilbahnen.

Hotels und Gastronomie

Für Wirte und Hotels heißt es zumindest bis 7. Jänner weiter warten. Selbiges gilt auch für Kulturbetriebe außer Museen und Bibliotheken. Sie dürfen keine Gäste beherbergen oder Speisen und Getränke im Lokal anbieten. Erlaubt ist allerdings, wie bisher, die Ausgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bis 19 Uhr. Liefern ist rund um die Uhr erlaubt. Hotels sind für den Tourismusbetrieb gesperrt, sie dürfen aber weiterhin Zimmer an Geschäftsreisende vermieten. Wie die Bewirtung auf Skihütten zum Beispiel aussehen soll und ob diese aufsperren dürfen, ist noch nicht ganz klar. Im Gespräch sind Abholstationen oder Konsumbereiche im Freien.

Adventmärkte und Punschstände

Definitiv wird es heuer keine Weihnachtsmärkte und Punschstände geben. "Die Infektionszahlen lassen das nicht zu", erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Regierungspressekonferenz am Mittwoch.

Auch Punschstände, die jetzt vereinzelt an Märkten oder auf der Straße aufgesperrt haben, sind nicht erlaubt. Die Betreiber hatten sich auf die Möglichkeit, Getränke zum Mitnehmen anzubieten, berufen. Weil es dort vermehrt zu Menschenansammlungen gekommen war und die Mindestabstände nicht eingehalten wurden, sollen Punschstände nicht mehr genehmigt werden.

Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss

Aufgrund der weiter bestehenden Beschränkungen wird der Umsatzersatz für jene Bereiche, die weiterhin geschlossen bleiben müssen, bis Jahresende verlängert. Allerdings werden nicht mehr 80, sondern nur noch 50 Prozent des Umsatzes rückerstattet. Bemessungsgrundlage ist der Dezember 2019. "Durch die Verlängerung des Lockdowns werden wir für die Phase bis 31.12. den Umsatzersatz verlängern - bis 50 Prozent im Vergleichszeitraum werden hier ersetzt werden", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vor Journalisten. Wie auch im Vormonat, können Unternehmer um einen Umsatzersatz über FinanzOnline ansuchen.

Ab Jänner können Betriebe, die bis zur angepeilten Öffnung am 7. Jänner geschlossen bleiben müssen, den Fixkostenzuschuss beantragen. Lieferanten können derzeit weder einen Umsatzersatz noch einen Fixkostenzuschuss beantragen, weil sie ja nicht zwingend schließen müssen. Wegen der Schließungen im Tourismus und in der Gastronomie ist die Nachfrage massiv eingebrochen. Viele müssen enorme Umsatzausfälle hinnehmen. Laut Blümel wird nun auch für diese Gruppe an einer Lösung gearbeitet.

Bisher haben mehr als 71.000 Unternehmer einen Umsatzersatz beantragt. 800 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt. Für Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss 1 und 2 wurden Anträge in der Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro gestellt und eine wurde bereits ausbezahlt. Der Umsatzersatz für den Dezember werde "zusätzliche Kosten von circa einer Milliarde" verursachen, sagte Blümel.