Das gilt nicht nur für FFP2-Masken der Firma Hygiene Austria. Eine Irreführung der Konsumenten ist jedenfalls gesetzlich verboten. Die Herkunftsbezeichnung "Made in Austria" wird seit 2002 nur noch in der Werbung verwendet und impliziert, dass überwiegend österreichische Wertschöpfung gegeben ist. Über die Herkunft der Rohstoffe gibt sie keine Auskunft.
Die österreichische Rechtsordnung definiert zwar keine Regeln für das Anbringen bzw. die Verwendung der Herkunftsbezeichnung "Made in Austria" - doch irreführende Angaben über den Ursprung von Waren sind per Gesetz generell untersagt. "Made in Austria" stelle also kein Qualitäts- oder Gütezeichen dar, erklärt das Informationsportal Austria-Forum, ein gemeinnütziger Verein mit Server- und Internetunterstützung der Technischen Universität Graz.
Durch die zunehmende Zahl der arbeitsteiligen Prozesse stellt sich laut Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) für viele heimische Exporteure die Frage, ob das in Österreich (end)gefertigte Produkt noch als "Made in Austria" bezeichnet werden kann. Grundsätzlich betont auch die WKÖ, dass die österreichische Rechtsordnung "keine Regeln für das Anbringen bzw. die Verwendung der Herkunftsbezeichnung 'Made in Austria' definiert".
Irreführende Angaben untersagt
Lediglich § 2 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersage irreführende Angaben über den Ursprung von Waren. Herkunftsangaben über ein Produkt sind falsch, wenn sie von den beteiligten Verkehrskreisen in einer Weise verstanden werden, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, d.h. wenn die Angaben geeignet sind, die beteiligten Verkehrskreise irrezuführen.
In diesem Zusammenhang ist laut WKÖ auch die Judikaturlinie des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) zu betrachten. Herkunftsangaben sind nach der Rechtsprechung irreführend, wenn sie geeignet sind, "einen nicht ganz unerheblichen Teil der Abnehmer über die wahre Herkunft zu täuschen". Dabei genüge bereits die bloße Gefahr einer Täuschung. Zum Begriff der "Herstellung" habe der Oberste Gerichtshof ausgeführt, dass unter Herstellung im allgemeinen Sprachgebrauch jedenfalls mehr verstanden wird als Planung und Kontrolle oder die Gestaltung des Designs. Der Zusammenbau der einzelnen Teile eines Produktes bilde geradezu den Kern des Begriffs "Herstellung" (Geschäftszahl des OGH 4Ob42/08t).
Bei Eigenerzeugung ist der Grad der Verarbeitungstiefe in Österreich entscheidend. In Anlehnung an das österreichische OGH-Urteil sind Minimalbehandlungen laut WKÖ keinesfalls geeignet um eine Ware als "Made in Austria" zu kennzeichnen. Solche Minimalbehandlungen wären etwa das Auswechseln von Umschließungen, einfache Verpackungsvorgänge, das Anbringen von Warenmarken, Etiketten oder anderen ähnlichen Unterscheidungszeichen auf den Waren selbst oder auf ihren Verpackungen sowie einfaches Zusammenfügen von Teilen einer Ware zu einer vollständigen Ware.
Austria-Zeichen seit 1978
Das "Austria-Zeichen" ist eine markenrechtlich geschützte Wort-und Bildmarke, die sich im Eigentum der Wirtschaftskammer Österreich befindet. Die WKÖ hat ihren Mitgliedsunternehmen bzw. Freien Berufen, die im Interesse der österreichischen Wirtschaft im Ausland tätig sind, das ausschließliche Recht eingeräumt, diese Marke unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu verwenden.
Angesichts des steigenden heimischen Handelsbilanzdefizits war 1978 das "Austria-Zeichen" ins Leben gerufen worden. Ab 1979 wurde der Slogan "Ja zu A" beworben. Als sozialpartnerschaftliche "Vereinigung zur Förderung des Inlandsabsatzes österreichischer Produkte" bemühte sich "Made in Austria", Qualität und Vorteile heimischer Produkte bei österreichischen Konsumenten bekannt zu machen und die Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaft herauszustreichen. Das rot-weiß-rote "A", das werbliche Symbol der Vereinigung, wurde u.a. durch das Fernseh-Quiz "Made in Austria" zu einer der stärksten Marken Österreichs - mit zeitweise bis zu 97 Prozent Markenbekanntheit.
Nach knapp einem Vierteljahrhundert wurde die Vereinigung der österreichischen Wirtschaft 2002 aufgelöst und das bekannte Markenzeichen, das rot-weiß-rote "A", verschwand von den Produkten und Verpackungen. Weiter für Produkte verwendet wird das Austria Gütezeichen der Arge Qualitätsarbeit. Der Verein vermittelt auf Antrag des Erzeugers eine Produktprüfung etwa auf Güte, Normen und gesetzliche Vorschriften und verleiht nach bestandener Prüfung das Gütezeichen - eine goldene, kreisrunde Plakette. Ist die Plakette mit einem rot-weiß-roten A in der Mitte ausgestattet, heißt das, dass die Wertschöpfung des Produkts überwiegend in Österreich erfolgte.
2009 erfolgte eine zeitgemäße Modernisierung. Das neue Austria "A" soll für die Qualität und die Innovationskraft österreichischer Produkte stehen. (apa)