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Gutachten: Kontrollinstanzen haben bei Commerzialbank versagt

Wirtschaft

Die Kanzlei Brandl & Talos vertritt zwei geschädigte Sparer bei deren Klagen gegen das Land Burgenland und die Republik.


Hätten die Malversationen der Commerzialbank Mattersburg viel früher aufgedeckt werden müssen? Ja, heißt es in einem neuen Gutachten, das die Wiener Anwaltskanzlei Brandl & Talos für ihre Mandanten bei den Universitätsprofessoren Ewald Aschauer und Roman Rohatschek in Auftrag gegeben hat. Das Papier bescheinigt den Prüfinstanzen daher ein Versagen, wie aus einem Bericht der Austria Presse Agentur (APA) hervorgeht. So kommt es unter anderem zu dem Schluss, dass bereits eine Analyse öffentlich zugänglicher Daten der burgenländischen Bank die Alarmglocken bei der Aufsicht auslösen hätte müssen.

Die Kanzlei vertritt eine Sparerin und einen Sparer, die im Zuge der Insolvenz des Instituts im vergangenen Sommer rund 88.000 beziehungsweise 426.000 Euro verloren. Sie haben auf Schadenersatz geklagt, wobei sich ihre Klagen nicht nur gegen das Land Burgenland richten, wo Anwalt Ernst Brandl eine Pflichtverletzung als Revisionsverband ortet, sondern auch gegen die Republik. Mit den entsprechenden Gerichtsverfahren in Eisenstadt und Wien geht es bald los.

Hohe Zinssätze

Für das Gutachten haben die Uni-Professoren untersucht, ob Auffälligkeiten bei den Kennzahlen der Commerzialbank ersichtlich waren. Dies erfolgte auf Basis der öffentlich verfügbaren Jahresabschlussdaten im Vergleich zu anderen Regionalbanken. Bereits auf dieser obersten Ebene der verfügbaren Informationen zeigten sich "erhebliche Auffälligkeiten", wie die APA Aschauer, einen der beiden Autoren des Gutachtens, zitiert. Dabei hätten Finanzmarktaufsicht und Nationalbank (OeNB) weit mehr und tiefergehende Daten zur Verfügung. "Klar ist: Es gab ‚Red Flags‘. Da hätte jede Prüfinstanz aufschrecken müssen", so Aschauer mit Hinweis etwa auf den Aufsichtsrat oder den Abschlussprüfer und allgemein auf Kontrollinstitutionen.

Bei der Prüfung einer Bank brauche es einen risikoorientierten Blick, und schon anhand typischer Bilanzkennzahlen zeige sich, dass diese bei der Commerzialbank teilweise weit außerhalb des Durchschnitts gelegen seien, wie Aschauer erklärt. "Da muss jeder Prüfer dem auf den Grund gehen und weitere Prüfungshandlungen setzen."

Auffällig war etwa der hohe Zinssatz, den die Bank ihren Kunden im Vergleich zu anderen Regionalbanken gewährte. Während sich die Zinssätze für Einlagen bei den Vergleichsbanken kaum unterschieden, sei jener der Commerzialbank bei 565 Prozent des Medians (plus 0,7 Prozentpunkte) gelegen. Noch kritischer sind die hohen Kreditzinssätze, die das Institut den Kunden verrechnete. Diese seien ebenfalls weit über dem Median gelegen - im Maximum 202 Basispunkte über dem Median der Vergleichsbanken. Daraus, so Aschauer, lasse sich ableiten, dass die Kredite der Commerzialbank einem wesentlich höheren Risiko ausgesetzt gewesen sein mussten.

Krasse Abweichungen

Für Anwalt Brandl zeigt das Gutachten, dass die Bankenaufsicht zwar Daten sammle, diese aber offenbar nicht analysiere. Schon eine Analyse der öffentlich zugänglichen Informationen hätte seiner Meinung nach zu dem Ergebnis führen müssen, dass bei der Commerzialbank etwas nicht stimmt. Denn die Bank sei in der überwiegenden Anzahl der überprüften Kenndaten krass abgewichen.

Von der in der OeNB angesiedelten Bankenaufsicht, die die Malversationen letztlich aufgedeckt hat, ist indes bekannt, dass sie schon 2015 - nach Whistleblower-Hinweisen - schwere Mängel feststellte und auch einen Verdacht hatte. Dem Vernehmen nach war es ihr damals vorerst aber nicht möglich, diesen Verdacht mit den ihr zur Verfügungen stehenden Mitteln zu beweisen. Offenbar waren auch die Hinweise zu wenig konkret und die kriminelle Energie zu hoch.

Anfang Februar hatte OeNB-Vize Gottfried Haber im Commerzialbank-U-Ausschuss des Burgenländischen Landtages erklärt, es handle sich bei dieser Causa um einen Kriminalfall und um "kein Versagen der Bankenaufsicht". Die OeNB habe im Rahmen ihrer Vorortprüfungen keine Befugnisse, Saldenbestätigungen einzuholen und zu kontrollieren. Sie habe auch nicht die Möglichkeit, Dritte zu befragen oder Hausdurchsuchungen durchzuführen. Haber hatte in diesem Zusammenhang erklärt, dass die Bankenaufsicht nicht auf die Aufdeckung krimineller Machenschaften ausgerichtet sei. (kle)