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Verwirrung um 3G bei der Arbeit

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

3G-Pflicht am Arbeitsplatz ab 15. Oktober geplant. Sozialpartner erfuhren aus den Medien davon.


Ab dem 15. Oktober soll es eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz geben. Das sieht ein entsprechender Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums vor, wie die "Zeit im Bild 2" am Mittwochabend berichtete. Ab dann sollen Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz Kollegen- und Kundenkontakt haben, nur getestet, geimpft oder genesen zur Arbeit kommen dürfen. Von Seiten der Regierung hieß es zu 3G am Arbeitsplatz eigentlich, dass dies unter den Sozialpartnern ausverhandelt werden soll. Aber: Von der entsprechenden Verordnung haben die Sozialpartner erst aus den Medien erfahren.

"Das Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zu 3G am Arbeitsplatz erarbeitet. Die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekannt gegeben werden", heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung" dazu aus dem Gesundheitsministerium.

"Wir wissen nur, was die ZiB 2 dazu berichtet hat", zeigt sich Silvia Hruska-Frank von der Arbeiterkammer verärgert darüber. "Man hat auch nichts mit uns verhandelt, wir wurden ein Mal zu einem Gespräch eingeladen", sagt sie. Ähnliche Töne kommen aus der Gewerkschaft: "Wir haben in den letzten Wochen mehrmals zu 3G am Arbeitsplatz Stellung genommen. Entgegen immer wieder aufgekommenen Informationen der Bundesregierung kann die Entscheidung zur Einführung der 3G-Regel im Betrieb nicht auf Sozialpartner-Ebene gefällt werden. Diese Entscheidung muss auf politischer Ebene passieren. Im konkreten Fall liegt die Zuständigkeit beim Gesundheitsminister", heißt es auf Anfrage.

Zuständigkeit bei Ministerien

Aufseiten des Gesundheitsministeriums kontert man, dass man die Sozialpartner sehr wohl eingebunden habe und im Vorfeld zu einer Gesprächsrunde eingeladen habe. Und: "Die konkrete Ausarbeitung der Verordnung obliegt den Ministerien", sagt ein Sprecher. Er betont, dass es sich um einen Entwurf handelt, der noch verhandelt werde.

"Die Wirtschaftskammer hat, genauso wie die anderen Sozialpartner, ihre Expertise in den Gesprächen eingebracht. Der nun vorliegende Regierungsentwurf berücksichtigt, dass Arbeitgeber nicht zu Kontrolleuren werden können, sondern stichprobenartige Kontrollen, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 3G-Regel einhalten, genügen", heißt es aus der Wirtschaftskammer dazu.

Tatsächlich herrscht derzeit schon eine 3G-Regel in zahlreichen heimischen Betrieben, vor allem im Gesundheitsbereich. Arbeitsrechtlich ist das aber noch nicht zur Gänze ausjudiziert. "Mit einer praktischen Verordnung hätten wir endlich Ruhe in den Betrieben und einheitliche Regeln für alle", sagt Hruska-Frank. Wer dann ungeimpft, nicht getestet und nicht genesen in die Arbeit kommt, kann ohne Bezahlung nach Hause geschickt werden. Auch Kündigungen seien möglich.