Ohne 2G-Nachweis darf aber niemand ins Geschäft. Handelsverband warnt vor "finanziellem Long Covid".
Lockdown-bedingte Schließungen, schleppende Coronahilfen und jetzt noch die 2G-Kontrollen: Die Corona-Pandemie fordert dem heimischen Einzelhandel einiges ab. "Es gibt einen Haufen Unternehmen, die 2019 pumperlgesund waren und heute mit Krücken daherkommen", umschreibt es Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbands. Man müsse sie vor einem "financial Long Covid" bewahren. So dürfe es auf keinen Fall einen weiteren harten Lockdown geben, betonte er am Mittwoch in einer virtuellen Neujahrspressekonferenz, bei der auch Vertreter des stationären Non-Food-Handels ihre Lage nach 22 Corona-Monaten schilderten.
Bei C&A Österreich warte man noch immer auf den Fixkostenzuschuss des vergangenen Frühjahrs, berichtete etwa Norbert Scheele, Geschäftsführer für Österreich, CEE und SEE. Rasch angekommen sei jedoch die Kurzarbeitshilfe. "Die Entschädigungen laufen sehr spärlich oder teilweise gar nicht", sagte Ernst Mayr, Geschäftsführer der Fussl Modestraße. Er spricht von leeren Versprechungen der Politik. Und sieht keine Notwendigkeit für einen weiteren Lockdown im Modehandel: "Wir haben gewaltig viel Platz und Fläache im Vergleich zu anderen Betrieben, wo man sich an der Kassa anstellen muss."
Polizei entdeckte bei 33.000 Kontrollen 180 Verstöße
Anstellen heißt es dieser Tage aber oft schon vor dem Betreten der Geschäfte, und zwar zu Kontrollzwecken. Innenminister Gerhard Karner wartete am Rande des Ministerrats mit einer ersten Zwischenbilanz nach dem ersten Tag auf, an dem der Handel laut Verordnung des Gesundheitsministeriums zur 2G-Kontrolle von Kunden verpflichtet war. Die Polizei hat demnach 33.000 Kontrollen vorgenommen, in 180 Fällen gab es Verstöße. Im Innenministerium wurde der "Wiener Zeitung" erklärt, diese Zahlen zeugten von "großem Pflichtbewusstsein", wenn es bei dieser Zahl an Kontrollen nur relativ wenige Verstöße gegeben habe. "Die Kontrollen funktionieren in einem hohen Maß", zollte auch der Innenminister dem Handel Lob. Die von ihm angekündigte "Aktion scharf" der Polizei bei der Einhaltung der neuen Vorschriften werden jedenfalls fortgesetzt.
Noch am Dienstagnachmittag ist es zu einer Aussprache von Handelsvertretern mit dem Innenministerium gekommen. Der Spartenobmann Handel in der Wirtschaftskammer, Rainer Trefelik, forderte danach noch Präzisierungen, bevor gestraft werde. Im Innenministerium sieht man die Hauptfragen als geklärt an. Von Handelsseite war als offener Punkt angeführt worden, dass man gefälschte Impfnachweise nicht erkennen könne. Im Ressort von Minister Karner hält man die Vorgangsweise für klargestellt. Gemäß Verordnung sei jeder Handelsbedienstete bei den 2-G-Kontrollen Hilfsorgan der Gesundheitsbehörden und somit Vollzugsorgan als Gesundheitspolizei. Impfnachweis und auch Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität müssten überprüft werden.
Sollte das Handelspersonal bei der Kontrolle irgendeinen Verdacht haben, dass mit dem Nachweis etwas nicht stimme, so gebe es die ausdrückliche Empfehlung, notfalls auch mittels Polizeinotruf 133 oder über die dem Handel übermittelten Kontaktdaten die Polizei zu rufen.
"Niemand braucht jemanden festhalten"
Handelsbedienstete müssten niemanden verfolgen. "Niemand braucht jemanden festhalten", wurde im Innenministerium der "Wiener Zeitung" versichert. In diesem Fall nehme die Kriminalpolizei jedenfalls Ermittlungen auf, etwa durch das Sichten von Videoaufnahmen und Zeugeneinvernahmen, weil es sich um ein mögliches Strafrechtsdelikt wie Betrug oder Urkundenfälschung handle.
Für Unklarheiten hat auch das weitere Vorgehen gesorgt, wenn ein Handelsmitarbeiter bei einer 2-G-Kontrolle mit einem Kunden ohne entsprechendem Nachweis für Impfung oder Genesung konfrontiert ist. "Er darf ihn nicht hineinlassen", wird im Innenministerium klargestellt. Das ist der entscheidende Punkt in derartigen Fällen.
Darüber hinaus steht eines fest: es muss von Handelsseite keine Anzeige gemacht werden, wenn eine Kundin oder ein Kunde sich entweder nicht ausweisen kann oder will oder keine entsprechenden Nachweise vorweisen kann. Denn bei derartigen Fällen handle es sich nur um Verstöße nach dem Verwaltungsrecht. Wird eine Person ohne Nachweis ins Geschäft gelassen, drohen aber sowohl dem Betroffenen als auch dem Handelsbetrieb Geldstrafen, wenn nicht kontrolliert wurde.