Im Budgetausschuss wird zur Stunde jener bereits angekündigte Beschluss gefasst, durch den die staatlichen Covid-19 Finanzierungsagentur COFAG automatisch über Corona-Verstöße von Firmen informiert wird. Sollte diese sich standhaft weigern, Förderungen trotz rechtskräftigen Bescheides zurückzuzahlen, wird letzten Endes zivilrechtlich geklagt. Indes arbeitet das Finanzministerium an der nötig gewordenen Neu-Ausschreibung von einem der beiden Geschäftsführerposten bei der staatlichen Corona-Hilfsagentur COFAG.
Es geht im Budgetausschuss des Nationalrats ab 13 Uhr um eine sogenannte "Schnittstelle" für die COFAG. Diese soll Datenlieferungen von Bezirksverwaltungsbehörden an die Förderungsstelle automatisieren. Verstöße gegen die COVID-19 Förderungsbestimmungen werden dann automatisch und rückwirkend mit 1. November 2021 von den Bezirksbehörden an die COFAG bzw. die Abwicklungsstelle übermittelt. Der Datenaustausch soll mit dem sogenannten COVID-19-Compliance-Gesetz, einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012, ermöglicht werden. Gibt es Verstöße und ein gefördertes, schwarzes Schaf bekommt eine Strafe ausgestellt, werden auch die Hilfen für jenen Monat zurückgefordert, in dem der Verstoß stattgefunden hat.
Grundsätzlich lösen nur rechtskräftige Verwaltungsstrafen eine Rückforderung bei Unternehmen aus. Etwaige Beschwerden von Unternehmen müssen sich demnach gegen die Verwaltungsbehörde und nicht gegen die COFAG richten. Beim Förderansuchen an die COFAG verpflichten sich Antragsteller die Förderung bei Verstößen zurückzuzahlen. Die COFAG geht laut Rückforderungsprozess vor, in dem auch ein Mahnsystem implementiert ist.
Zivilrechtliche Klage bei Regelverstößen
Was aber, wenn ein Betrieb der COFAG die zurückgeforderte Summe nicht überweist? "Kommt das Unternehmen der Rückzahlungsaufforderung nicht nach, muss die COFAG den Antragsteller zivilrechtlich klagen", hieß es aus der COFAG auf Anfrage der APA am Mittwoch. "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Wirtschaftshilfen zurückzahlen", so Finanzminister Magnus Brunner. NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer äußerte ihr Unverständnis für ein zivilrechtliches Vorgehen.
Die Ausschreibung des Co-Chefpostens geht im Gegensatz zu den Meldungen der Behörden an die COFAG nicht automatisch. Das Finanzministerium holt gerade Angebote von Personalberatern für die Neu-Ausschreibung von einem der beiden Geschäftsführerposten bei der staatlichen Corona-Hilfsagentur COFAG ein. Co-Geschäftsfüher Bernhard Perner will sich im zweiten Quartal zurückziehen.
Die Neu-Ausschreibung wird im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" und mindestens einer weiteren österreichweiten Tageszeitung inseriert, hieß es auf Anfrage aus dem Finanzministerium. Die Ausschreibung der Funktion als Mitglied der Geschäftsführung der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat gemäß den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.
Der derzeitige COFAG-Zweiervorstand war von den Regierungsparteien proporzhaft besetzt worden. Von schwarz-türkiser Seite war Perner gekommen, von den Grünen Marc Schimpel. Perner ist seit 2016 auch Geschäftsführer der für Bankenabwicklungen zuständigen ABBAG. Dass er seine COFAG-Geschäftsführerfunktion zurücklegen werde, sei laut früheren Angaben des Ministeriums immer klar gewesen und von Perner anlässlich seiner Bewerbung auch so kommuniziert worden. Zuvor hatten die Grünen selbst Perners Gagen in einer parlamentarischen Anfrage hinterfragt.
Einen Namen als Experte hatte sich Perner im Rahmen der Abwicklung der früheren Hypo Alpe Adria gemacht, als er noch im Finanzministerium gearbeitet hatte. Ehe er im März 2020 zur COFAG wechselte, war Perner nach seiner Tätigkeit im BMF zwischenzeitlich auch Prokurist bei der Staatsholding ÖBAG geworden. (apa)