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1,8 Milliarden Entlastung 2023

Wirtschaft

Das Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression geht in die Begutachtung.


Am Freitag geht der Gesetzesentwurf zur Abschaffung der kalten Progression in die Begutachtung. Im Rahmen der Teuerungsmaßnahmen der Bundesregierung haben sich ja ÖVP und Grüne auf die im Regierungsprogramm festgeschriebene Abschaffung geeinigt. Der notwendige Gesetzesentwurf dafür liegt nun auf dem Tisch. "Ich bin vorsichtig mit Superlativen, aber da ist uns doch einiges gelungen", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag vor Journalisten.

Das entsprechende Gesetz dazu soll mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Bis 2026 wird mit einem Entlastungsvolumen von rund 18 Milliarden Euro gerechnet. Im kommenden Jahr soll die Entlastung 1,8 Milliarden Euro betragen. Diese werde laut Brunner zu 100 Prozent an die Steuerzahler zurückgegeben; zwei Drittel direkt und ein Drittel, also 600 Millionen, sollen Erwerbstätigen und Pensionisten zugutekommen. Auch jene, die zu wenig verdienen, um Einkommenssteuern zu zahlen, sollen von einer Art Gutschrift profitieren.

Zur Erinnerung: Die kalte Progression beschreibt die steuerliche Mehrbelastung, wenn man aufgrund der Inflation oder einer Lohnerhöhung automatisch in eine höhre Steuerklasse aufsteigt. Je höher die Inflation also, desto höher fällt auch die Entlastung der Einkommen durch die Abschaffung der Progression aus.

"Keine Bequemlichkeiten"

"Für den Finanzminister wäre es bequemer, die kalte Progression nicht abzuschaffen. Aber in der aktuellen Situation gibt es keine Bequemlichkeit", führte Brunner aus. Bisher haben die jährlichen Mehreinnahmen den budgetären Spielraum deutlich erweitert. Alle paar Jahre wurden sie dann an den Steuerzahler mittels Steuerreform als Entlastung zurückgegeben. Das wird nun deutlich schwieriger.

Das Gesetz sei "schnell, treffsicher und lenkend", so der grüne Klubobfrau-Stellvertreter Jakob Schwarz. Die 500 Euro Absatzbetrag würden für Selbstständige bereits ab September gelten. Sofortmaßnahmen wie jene können aber nur in Begleitung struktureller Maßnahmen funktionieren, so Schwarz.

"Ich kann dem Finanzminister zu diesem Schritt nur gratulieren", sagte Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) bei der gemeinsamen Pressekonferenz. Ökonominnen und Ökonomen fordern schon länger eine Abschaffung der kalten Progression.

Dem Verteilungsschlüssel liegen Berechnungen des Wifo und des Instituts für Höhere Studien (IHS) zugrunde. Verglichen wurden Szenarien, in denen der volle Betrag, gar nichts oder eben zwei Drittel davon direkt wieder zurückbezahlt werden. Als Basis gilt die einjährige Inflationsperiode Juni bis Juli.

"Die Politik wird dadurch berechenbar", sagte IHS-Direktor Klaus Neusser. Derzeit geht man von einer Inflation von 8 Prozent aus, wobei hier ein völliger Gaslieferstopp aus Russland noch gar nicht eingepreist ist. Und auch im kommenden Jahr soll die Inflation mehr als 5 Prozent betragen. Die Abschaffung der kalten Progression sei ein geeignetes Instrument, um Steuerzahlerinnen zu entlasten.

Zum möglichen Deckel auf Gas oder Strompreise plädierte Brunner für eine EU-weite Lösung, statt nationaler Alleingänge. Allerdings lässt Energieministerin Gewessler derzeit von Experten des Ministeriums einen möglichen Deckel auf die Stromrechnung prüfen, der sich am Grundbedarf von Haushalten orientieren soll. Der Vorschlag stammt vom Wifo, wonach Haushalte 80 oder 90 Prozent ihres Durchschnittsverbrauchs gefördert bekommen und den Rest zum Marktpreis zahlen.(del)