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Hoffen auf Erfolg bei Klage gegen EU-Taxonomie

Wirtschaft

Wien. Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat Klage gegen die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung, worin Gas und Kernenergie unter bestimmten Bedingungen als nachhaltige Energieträger eingestuft werden, eingereicht. "Wir werden nicht zusehen, dass sich die Union und die Kommission vor den Karren der fossilen und nuklearen Lobby spannen lassen und damit auch unser aller Zukunft gefährden", sagte sie am Montag vor Journalisten.

Kurz vor Ablauf der Frist hat Österreich am Freitag noch seine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebracht. "Ich möchte festhalten, dass wir nicht grundsätzlich gegen die EU-Taxonomie-Verordnung sind. Das ist ein wichtiges Instrument für den Finanzmarkt, um Greenwashing zu vermeiden", sagte Gewessler. Sie wolle sich aber "mit ganzer Kraft dagegen wehren, Atomkraft und Gas grünzuwaschen".

Regelung tritt mit Jahresbeginn 2023 in Kraft

Die Verordnung ist eine Art Leitfaden für Finanzinvestoren, welche Energieträger als grün und nachhaltig eingestuft werden können und nach welchen Kriterien. In der aktuellen, umstrittenen Verordnung können neben Wind, Photovoltaik und Wasser eben unter klar definierten Umständen auch neue Atom- und Gaskraftwerke als grün gelten.

Die Klage Österreich umfasst 16 Punkte. Unter anderem wird darin argumentiert, dass Atomkraftwerke wegen des hohen Strahlenrisikos bei Reaktorunfällen und des nicht gelösten Endlagerproblems nicht nachhaltig sein können. Auch Gas sei nicht grün. "Ich denke, dass man mit zwei Jahren rechnen muss", sagte Anwältin Simone Lünenbürger. Das Verfahren sei sehr komplex. Aufschiebende Wirkung habe die Klage zudem nicht. Die Regelung tritt mit Jahresbeginn 2023 in Kraft.(del)