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Energierechnungen bereiten Verbrauchern Kopfzerbrechen

Von Julian Kern

Wirtschaft

Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt haben zu einem enormen Informationsbedürfnis geführt.


Die Höhe des Energiepreises, verrechnete Mengen und höhere Teilbeträge als erwartet: Vor allem diese Faktoren auf den Rechnungen der Energielieferanten bereiten Konsumenten immer wieder Kopfzerbrechen. Im vergangenen Jahr hat das Informationsbedürfnis aufgrund der Turbulenzen auf den Energiemärkten stark zugenommen. "Obwohl Kundinnen und Kunden oft gar kein Problem hatten, haben sie uns kontaktiert und gefragt, ob wir ihnen die Rechnung erklären können", sagte Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, am Donnerstagabend vor Journalisten.

Anfragen fast verdreifacht

Rund 30.000 Anliegen an die Beratungsstelle, 2.800 Anfragen und Beschwerden an die Schlichtungsstelle, 1.800 Verfahren und ein Allzeit-Hoch beim Tarifkalkulator: Die Nutzung aller Dienste der Regulierungsbehörde haben sich im Vorjahr verdoppelt bis verdreifacht.

Ähnlich sieht es bei den Energieversorgern aus: "Täglich rufen bis zu 10.000 Menschen im Kundenservice an, 400 bis 600 Kunden kommen persönlich ins Servicezentrum. Ein Ansturm, den es so noch nie gab", so die Wien Energie, mit zwei Millionen Kunden größter heimischer Energieanbieter, gegenüber der "Wiener Zeitung". Das Unternehmen reagierte mit einem Ausbau der Online-Services und einer Aufstockung des Callcenter-Personals um rund ein Drittel.

"Viele Menschen haben sich im vergangenen Jahr erstmals mit der Energierechnung ernsthafter auseinandergesetzt", sagte Urbantschitsch. Aufgrund des daraus entstehenden Informationsbedarfs richtet die E-Control zehn Forderungen an die Energieversorger. Die meisten Punkte betreffen die Kundendienste: Die E-Control pocht auf klare und individuelle Kommunikation, Informationen über Teilbeträge und die Stromkostenbremse. Außerdem fordert die Regulierungsbehörde, dass sinkende Großhandelspreise rasch an die Endverbraucher weitergegeben werden: "Natürlich darf man aber nicht vergessen, dass es auch 2022 einen Verzögerungseffekt gegeben hat. Neukunden spüren gesunkene Preise auf dem Energiemarkt früher als Bestandskunden", so Urbantschitsch.

Seitens der E-Control rechnet man damit, dass die Strompreise weiterhin sinken werden. Es sei gut möglich, dass es in den nächsten Wochen günstigere Neukundentarife gebe, die unter jenen der Bestandskunden liegen. Aber: "Im Augenblick würden wir dazu raten, dass man sich nicht zu lange bindet, da sich das Beschaffungsportfolio der Unternehmen weiterhin verändern kann", sagt der Vorstand. Wichtig sei allerdings, sich den aktuellen Grundtarif im Vertrag anzusehen. Dieser betrage für Neukunden derzeit zwischen 30 und 40 Cent, "könnte aber bald wieder unter 30 Cent liegen."

Zählerstand bekanntgeben

Während bei Wohnungen mit Smart-Metern der Verbrauch digital aus der Ferne abgelesen wird, ist dies bei alten Stromzählern nicht möglich. Die E-Control empfiehlt in diesem Fall, den Zählerstand selbst abzulesen und dem Energieversorger zu übermitteln. "Problematisch kann es dann werden, wenn in einer Wohneinheit eine hohe Fluktuation herrscht und sich dadurch kein vergleichbarer Jahresverbrauch ergibt." Die Netzbetreiber sind verpflichtet, mindestens alle drei Jahre den Zählerstand abzulesen. Zwar sollte auch dazwischen regelmäßig abgelesen werden, dennoch könne das aber ausbleiben, "wenn die Wohnung dazwischen leer steht, der Zählerkasten schwer erreichbar ist oder Termine zum Auslesen nicht wahrgenommen werden", sagte Eva Lacher von der Endkundenabteilung der E-Control. Sei dies der Fall, dann darf der Energielieferant den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Von einer freiwilligen Reduzierung des Haushaltsenergieverbrauchs profitiere man dann nicht: "Wenn die eigenen Bemühungen belohnt werden sollen, dann sollte man wirklich ablesen und das dem Energieanbieter schicken", sagt Urbantschitsch.

Gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht sich die E-Control aktuell an, ob es Verfehlungen seitens der Energieunternehmen gegeben hat. Erste Ergebnisse werde man frühestens im April vorstellen. Unter Beobachtung stehen Rückzüge einzelner Energieanbieter aus dem ursprünglichen Versorgungsgebiet sowie die Preiszusammensetzungen: "Wenn es Verfehlungen gibt, dann werden wir auch zum Kartellgericht gehen", behält sich die Regulierungsbehörde rechtliche Schritte vor.