Die EU-Kommission hat die zwei Milliarden Euro schwere österreichische Beihilfen-Regelung zur Unterstützung der Wien Energie genehmigt. Die Kommission sei zu dem Schluss gelangt, dass die österreichische Regelung erforderlich, geeignet und angemessen sei, "um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben", teilte die EU-Behörde am Dienstag mit.

Grundlage sei der befristete EU-Rahmen für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung vor dem Hintergrund des russischen Krieges gegen die Ukraine. Österreich habe auf dieser Grundlage die Beihilferegelung im Umfang von 2 Milliarden Euro bei der EU-Kommission angemeldet, mit der Unternehmen angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine unterstützt werden sollen.

Seit August 2022 kämpft die Wien Energie laut EU-Kommission aufgrund des starken Anstiegs der Gas- und Strompreise mit Liquiditätsengpässen. Im Rahmen dieser Maßnahme werde die Beihilfe in Form einer ab dem 1. Mai laufenden Kreditlinie mit vergünstigten Zinssätzen gewährt. Die Kreditlinie werde von der Stadt Wien, der einzigen mittelbaren Eigentümerin des Unternehmens, entweder aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln des Bundes finanziert. Bis zum 30. April 2025 können daraus Kredite abgerufen werden, teilte die EU-Behörde weiters mit.

Mit Binnenmarkt vereinbar

Die neue Kreditlinie ersetze drei bestehende Kreditlinien, die dann geschlossen würden. Sie seien 2022 gewährt und bereits vollständig zurückgezahlt worden. Bei allen drei bestehenden Kreditlinien stellte die EU-Kommission fest, dass sie die Voraussetzungen des damals geltenden befristeten Krisenrahmens erfüllten und somit mit dem Binnenmarkt vereinbar gewesen seien. Mit der neuen Maßnahme solle sichergestellt werden, dass die Wien Energie über genügend Liquidität verfüge, um ihre Handelstätigkeiten auf den Energiemärkten abzusichern.

Die Kommission stellte fest, dass die von Österreich angemeldete Regelung die Voraussetzungen erfülle, da die Laufzeit der Darlehen nicht länger als sechs Jahre sein wird und die Zinssätze der Kreditlinie mit den im befristeten Rahmen festgelegten Mindestsätzen im Einklang stehen und der Beihilfebetrag auf der Grundlage des Liquiditätsbedarfs von Wien Energie für die Besicherung der Handelstätigkeiten auf den Energiemärkten für einen Zeitraum von zwölf Monaten berechnet wird. (apa)