Um die Krisenfestigkeit in der gesamten Lebensmittelversorgungskette weiter zu stärken, hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einen "Fünf-Punkte-Resilienz-Plan für Lebensmittelversorgungssicherheit" erarbeitet. Zudem informiert Totschnig beim Ministerrat im zweiten Bericht zur nationalen Lebensmittelversorgungssicherheit über die aktuelle Versorgungslage mit Lebensmitteln in Österreich entlang der Wertschöpfungskette.

"Wenn wir die Lebensmittelversorgung in Österreich langfristig sichern wollen, brauchen wir krisenfeste Betriebe, die nachhaltig wirtschaften können. Deshalb enthält unser 5-Punkte-Resilienz-Plan Anreize, etwa für Investitionen in die Sicherung und den Ausbau von Produktionskapazitäten, in die Verbesserung der Energie- und Umwelteffizienz wie auch in Blackout-Vorsorgemaßnahmen", erklärte Totschnig.

Mehr Direktvermarktung, weniger Wasserverbrauch

Außerdem werden weitere Anreize zum Ausbau der Direktvermarktung, für eine Verringerung von Abfällen und des Wasserverbrauchs, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler lebensmittelverarbeitender Betriebe und im Bereich der Forschung geschaffen. Jede Investition in eine krisenfeste Lebensmittelversorgung sei eine Investition in mehr Sicherheit und weniger Abhängigkeit.

Konkret soll es für Unterstützung von Lebensmittelverarbeitungsbetrieben bei Investitionen in Resilienzmaßnahmen (beispielsweise die Blackout-Vorsorge) einen fünf Millionen Euro Fördercall geben. Mit weiteren fünf Millionen werden für Forschungsprojekte innerhalb des Bundesministeriums für Landwirtschaft locker gemacht. Ein weiterer Punkt betrifft die Bündelung von bestehenden Finanzmittel im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dadurch soll die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelwertschöpfungskette krisenfester werden.

Reform des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes geplant

Außerdem geplant ist eine Reform des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes. Im Krisenfall gibt dieses den Rahmen für die Lebensmittelversorgung vor. Für solche Krisen bedarf es zudem die Aktualisierung der Handlungsanleitungen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Fall der Fälle bei einer gestörten Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung rasch gehandelt werden kann. (apa)