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Ausbeutung von vermittelten Leiharbeitern

Von Kevin Yang

Wirtschaft

Laut Arbeiterkammer sollen mehr als 200 Leiharbeiter in die organisierte Scheinselbstständigkeit gedrängt worden sein.


Wien. Nicht-bezahlte Überstunden, Urlaubsanspruch oder Ruhezeiten, wer all dies ansprach, wurde mit der Kündigung bedroht. Der durchschnittliche Stundenlohn betrug 9,50 brutto, davon wurden zusätzlich rechtswidrige Pauschalbeträge für Transport oder Unterkunft einbehalten.

All das erlebten mehr als 200 Migranten und Asylwerber, die von der Firma S.H.G. unter dem Deckmantel der Arbeitskräfteüberlassung in eine scheinselbständige Beschäftigung gedrängt wurden. S.H.G. hatte über Jahre Leiharbeiter an Baustellen, Restaurants oder Tankstellen namenhafter Betreiber vermittelt. Tatsächlich wurden die Beschäftigten aber als selbständige Gewerbetreibende bei der SVS angemeldet, die Betroffenen waren verpflichtet monatliche Rechnungen an die S.H.G. zu stellen. "Eigentlich hat das mit Sklaventreiberei zu tun", sagt Reinhold Binder von der Produktionsgewerkschaft.

Keine Verantwortung

Die S.H.G. hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Gegenüber der Geschäftsführung ist ein Strafverfahren wegen Menschenhandels anhängig. "Egal, ob jemand mit oder ohne Papiere arbeitet. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gilt für alle", sagt Johanna Schlintl von der Anlaufstelle Undok. Ausstehende Entgeltansprüche müssen die Arbeiter nun beim Insolvenz-Entgelt-Fond (IEF) beantragen. Wann und wie viel die Arbeitnehmer von ihrem geprelltem Lohn ausbezahlt bekommen, ist noch offen. Die Unternehmen, die von den billigen Arbeitskräften profitierten, fühlen sich jedenfalls nicht verantwortlich, da keine Haftung besteht, wenn der IEF einspringt. "Die Auftraggeber profitieren von den Dumpinglöhnen, mit denen Firmen wie S.H.G., Arbeitskräfte zu Spottpreisen überlassen", kritisiert Ludwig Dvorak von der Arbeiterkammer. "Und wenn etwas schiefgeht, tragen sie kein Risiko."