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Constantia-Kunde gewinnt vor dem Höchstgericht

Von Kid Möchel

Wirtschaft
Der deutsche Prospekt weist auf dem Cover den Schriftzug "Lehman Brothers" auf - der österreichische "Constantia Privatbank".

Haftung für Beratungsmängel bei Lehman-Papieren. | Laut Anwalt betrifft OGH-Urteil sämtliche Papiere von Lehman.


Wien. In der Anlageaffäre um die "Währungszertifikate" Dragon-FX-Garant der späteren Pleite-Bank Lehman Brothers, die in Österreich von der Constantia Privatbank unter die Leute gebracht wurden, haben die Höchstrichter am Freitag den geschädigten Anlegern einen Trumpf in die Hand gegeben.

Zwar hat der vierte Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) Anlegerklagen zuvor mit der Argumentation niedergeschmettert, dass der umstrittene Dragon-FX-Verkaufsfolder der Constantia Privatbank, heute Aviso Zeta, nicht irreführend war, weil daraus hervorgeht, dass nicht die Constantia, sondern Lehman der Garant für "die 100-Prozent-Kapitalgarantie" dieses Papiers war. Zur Erklärung: Die Investmentbank Lehman Brothers schlitterte am 15. September 2008 Pleite, die Anleger schauten durch die Finger.

Doch jetzt bescheinigt der sechste Senat des OGH in dem Urteil mit der Aktenzahl 6 Ob 116/11b einem Dragon-Anleger, der 50.000 Euro verloren hat, dass er von einer Bankmitarbeiterin "nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich beim Dragon um kein Produkt der Constantia handelte, und auch nicht, wer Emittent oder Garant ist", obwohl die Bank dazu verpflichtet gewesen wäre. Laut OGH war der Anleger, ein Universitätsprofessor der Rechtswissenschaften, bei dem Investment auf die telefonischen Informationen der Bankmitarbeiterin angewiesen.

Wichtige Entscheidung

"Der OGH sagt klar, dass all jene Dragon-FX-Anleger, die Ihre Kaufentscheidung nicht ausschließlich aufgrund des Produktfolders getroffen haben, einem von der Bank beziehungsweise einem Wertpapiervermittler veranlassten Irrtum unterliegen, wenn diese die Anleger nicht ausdrücklich darauf verwiesen haben, dass der Dragon FX Garant kein Constantia-Produkt ist, und wer Garant und Emittent ist", sagt Anwalt Wolfgang Haslinger, der rund 300 Dragon-Geschädigte mit etwa 4,5 Millionen Schadensvolumen vertritt. "Diese Entscheidung hat Breitenwirkung weit über den Einzelfall hinaus, da damit vom OGH klar ausgesprochen wurde, dass selbst bei Wertpapieren mit geringen Ausfallsrisiken und erfahrenen Anlegern, wie meinem Mandanten, Banken und Wertpapierfirmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Aufklärung verpflichtet sind."

Die frühere Constantia Privatbank hat sich bisher auf den Standpunkt zurückgezogen, sie sei Depotbank gewesen (die "Wiener Zeitung" berichtete). "Es hat auch einzelbetreute Kunden der Bank gegeben, aber das ist der weitaus geringere Teil, wo es Verfahren gibt", sagt Bank-Anwalt Martin Oppitz. "Das Urteil ist unangenehm, aber wir sehen es als Einzelfallentscheidung." Von der bisherigen Prozessstrategie werde man deshalb nicht abweichen.

Gefahr für den AWD

Doch den Vertrieb dieser Drachenpapiere, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu hundert Prozent garantierten, hatte der Finanzdienstleister AWD für die Constantia Privatbank übernommen. Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger wird nun das OGH-Urteil hernehmen, um auch gegen den AWD eine Prozesswelle anrollen zu lassen. In Zusammenhang mit der Vertriebsschiene AWD steht noch eine weitere Entscheidung des OGH aus. Denn das Oberlandesgericht Wien hat die Verantwortung für etwaige Beratungsfehler des AWD in Sachen Dragon der Constantia Privatbank/Aviso Zeta zugerechnet. Die Aviso Zeta gehört heute der Immofinanz.