Oberster Gerichtshof bestätigt erneut irreführende MEL-Werbeaussagen.
Wien. Die Meinl Bank kommt in der Anlageaffäre um die Meinl-European-Land-Zertifikate (MEL) in Bedrängnis. Nun liegt anscheinend das neunte Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die Meinl Bank vor. Der rumänische MEL-Anleger Ioan M., Ex-Präsidentschaftskandidat und Unternehmer, hat mit dem Urteil 2 Ob 191/10t auch in letzter Instanz recht bekommen.
Laut Anlegeranwalt Johannes Neumayer steht die fehlerhafte Beratung durch die Meinl Bank im Mittelpunkt des Urteils. Auch sei es zu keiner nennenswerten Risikostreuung gekommen. Der Rumäne veranlagte 476.000 Euro in MEL-Zertifikate. Anfang 2007 war Ioan M. mit einem österreichischen Geschäftspartner zur Meinl Bank gegangen, um das Ersparte anzulegen. Die Beratung erfolgte in Englisch, zum Teil durch den Partner auch auf Rumänisch. Nur das Wort "Mündelgeldveranlagung" konnte der Österreicher nicht ins Rumänische übersetzen. Nach der Erklärung des Meinl-Beraters teilte er dem Rumänen mit, heißt es im Ersturteil, dass es sich um "eine bei einer rumänischen Staatsbank ähnliche Veranlagung handelt". "Die Beratung beschränkte sich auf die vorteilhaften Aspekte des Wertpapiers, die Risiken wurden verschwiegen", heißt es im Ersturteil.
"Aus der Feststellung des Erstgerichts geht mit Deutlichkeit hervor, dass die Kaufentscheidung des Anlegers auf den irreführenden Werbeaussagen des ihm vom Berater der Meinl Bank präsentierten Fact sheets beruhte", heißt es im OGH-Urteil. Zugleich werden acht OGH-Entscheidungen und Zurückweisungsbeschlüsse in Sachen MEL ins Feld geführt.