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A-Tec Boss Kovats klagt gegen "fehlerhaften Gerichtsbeschluss"

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Bei Störung des Verkaufs drohen Kovats künftig bis zu 100.000 Euro Beugestrafe.


Wien. Die Filetierung seiner Pleite-Holding A-Tec Industries nimmt Mirko Kovats nicht um jeden Preis hin. Der A-Tec-Chef hat Einspruch gegen einen Beschluss des Konkursgerichts Wien erhoben und "die Erteilung einer aufschiebenden Wirkung beantragt".

Wie berichtet, hat Konkursrichter Rudolf Winter am 17. Oktober 2011 Kovats & Co. die Störung des Verkaufs der ATB Austria Antriebstechnik an die chinesische Wolong-Gruppe durch angebliche überzogene Kaufpreisforderungen untersagt. Gegen diesen Beschluss läuft Kovats nun Sturm. Denn: Kovats und dessen Privatstiftungen fühlen sich durch sogenannte Sicherungsmaßnahmen in ihren Eigentumsrechten verletzt, wie dessen Anwälte Gabriel Lansky und Gerald Ganzger bestätigten.

"Der Beschluss wurde ohne Anhörung von Herrn Kovats, der M.U.S.T. Privatstiftung und der Loidold Privatstiftung erlassen und ist daher nichtig", heißt es in dem Schriftsatz, der der "Wiener Zeitung" vorliegt. Mit dem Beschluss habe das Insolvenzgericht seine Kompetenz überschritten. Dieser sogenannte Rekurs richtet sich direkt gegen den A-Tec-Treuhänder Mathias Schmidt, der diese rechtliche Zwangsmaßnahme gegen Kovats & Co. beantragte.

"Zwei Dinge vermengt"

Wie berichtet, hat Richter Winter in seinem Beschluss angeordnet, dass Kovats darauf hinwirke, dass die KPSK GmbH ihren sechsprozentigen Anteil an der deutschen ATB Nordham um 1,5 Millionen Euro verkauft. Diesen Kaufpreis habe ein nicht näher genannter Wirtschaftstreuhänder festgelegt, wird kritisiert. Apropos KPSK: Kovats und sein Partner Christian Schmidt führen dort die Geschäfte, mittelbare Gesellschafter sind Kovats und seine Frau Ulrike. "Weder die KPSK noch die ATB Nordham sind von der Insolvenz der A-Tec erfasst, es wurden zwei Dinge vermengt", heißt es dazu weiter. "Der Umstand, dass die Treuhandschaft der Gläubigerbefriedigung dient, kann für sich allein Eingriffe in die Eigentums- und Marktposition Dritter nicht legitimieren." Der Gerichtsbeschluss widerspreche dem verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz und verstoße gegen Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Das Gericht hätte eine Anhörung der Betroffenen durchführen müssen.

Starker Tobak

Zugleich wehrt sich Kovats gegen das Damoklesschwert "Beugestrafe", das mit dem Beschluss über ihm hängt. Denn: Sollte er die weitere Verwertung der A-Tec, also den Verkauf des Divisionen Brixlegg und Emco, stören, drohen ihm bis zu 100.000 Euro Beugestrafe pro Tag. Der Treuhänder könnte das anhand des umstrittenen Beschlusses beim Exekutionsgericht beantragen. Doch "die Störung der Verwertung" ist laut Lansky & Ganzger im Gerichtsbeschluss nicht näher definiert.

Kovats Anwälte können daher nicht ausschließen, dass bereits ein Anruf von Kovats bei einem potenziellen Käufer als Störung ausgelegt wird. Dass er den Verkauf der ATB an Wolong torpediert habe, stellt Kovats in Abrede; im Gegenteil, er habe das Zustandekommen erst ermöglicht.