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MEL-Affäre: Anlegeranwälte punkten gegen die Meinl Bank

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Prozessfinanzierer AdvoFin stellt härtere Bedingungen für Vergleich mit Meinl.


Wien. Die Prozesslawine gegen die Meinl Bank wegen der umstrittenen Meinl European Land-Zertifikate ist noch nicht gestoppt. Laut Handelsgericht Wien und Bezirksgericht für Handelssachen sind noch etwa 3500 Verfahren gegen die Privatbank anhängig. Vor wenigen Tagen erzielte Anlegeranwalt Michael Poduschka erneut einen Erfolg gegen Meinl.

Richterin Katharina Popp sprach die Bank schuldig, einem Arzt dessen 14.985-Euro-Investment in MEL-Zertifikate zurückzuzahlen. Laut diesem Urteil (Aktenzahl 52 Cg 38/11s) habe die Bank durch unrichtige Werbeaussagen (im MEL-Verkaufsfolder), "die einer Geldanlageform in Wahrheit nicht vorhandene Eigenschaften zu messen", den Veranlagungsirrtum des Arztes bewirkt. Denn der Arzt hatte die Papiere gekauft, weil ihm diese "Aktien" "als sichere, breit gestreute Immobilienveranlagung in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte" angepriesen wurden.

Laut Gericht treten im Folder, der wesentlich zur Anlageentscheidung des Arztes beigetragen hat, "allgemein gehaltene Risikohinweise völlig in den Hintergrund und veranlassten ihn dazu, der plausibel aufbereiteten Werbebotschaft zu vertrauen, wonach diese Anlage grundlegend sicherer wäre als eine Veranlagung in Einzelaktien". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Viele Verfahren gewonnen

Bisher haben Anlegeranwälte die Verfahren gegen die Meinl Bank zum überwiegenden Teil gewonnen. "Wir haben rund 38 Verfahren in erster, zweiter und dritter Instanz gewonnen, davon sechs Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof", sagt Anlegeranwalt Poduschka zur "Wiener Zeitung". "Zwei Verfahren haben wir verloren." Zugleich schließt er im Auftrag der Mandanten immer wieder Vergleiche mit Meinl. Poduschka: "Für die Bank ist der Vergleich günstiger und die Anleger müssen nicht jahrelang auf ihr Geld warten." Auch Anwalt Eric Breiteneder hat rund 20 Klagen wegen Irrtumsanfechtung gegen die Meinl Bank gewonnen, acht sind laut seinen Angaben bereits rechtskräftig.

"Gegen die Meinl Bank haben wir zirka 15 Verfahren gewonnen, davon die meisten in zweiter Instanz, weil der OGH die Revisionen zurückwies", bestätigt Anwalt Johannes Neumayer. "Ein Verfahren wurde verloren." Und der Prozessfinanzierer AdvoFin hat schon drei Urteile gegen die Meinl Bank erzielt. In einem Fall wurde die Meinl Bank schuldig gesprochen, einem MEL-Anleger, selbst Wirtschaftstreuhänder, rund 320.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Bei zehn geschlossenen Verfahren wartet AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg auf die Urteile. "Wir haben rund 200 aktive Verfahren, davon elf Sammelklagen, die anderen Prozesse ruhen", sagt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger. "Es werden auch Vergleiche geschlossen. Die Meinl Bank bietet 35 Prozent des Schadens an, in dieser Höhe schließen wir nicht ab." Zwischen 43 und 48 Prozent liege der durchschnittliche Vergleich, sagt Kallinger, aber die Verfahrenskosten wurden bisher bezahlt. Kallinger: "Ab heuer gibt es von uns keine Zustimmung zu einem Vergleich, wenn die Meinl Bank nicht die Hälfte der Verfahrenskosten trägt." Bisher hat die Meinl Bank rund 5500 Fälle verglichen und 25,3 Millionen Euro an Anleger gezahlt. "Die Meinl Bank ist nur dort bereit, Vergleiche abzuschließen, wenn es sich um unerfahrene Kleinanleger handelt, die MEL Zertifikate direkt bei der Bank erworben haben", heißt es aus der Bank. "Nach unserer Ansicht sind rund 1800 Verfahren offen. Die von Ihnen genannten Zahlen können wir nicht nachvollziehen." Ebenso wenig nachvollziehbar sei, dass Anlegeranwälte "in den überwiegenden Fällen gegen die Bank gewonnen" hätten.