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Wie soll mein Unternehmen heißen?

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Der Firmenname ist das Aushängeschild eines Unternehmens.


Wien.

Eine schwere Entscheidung: Der Name einer Firma muss wohl überlegt sein, schließlich soll er halten, was er verspricht.
© © Benicce - Fotolia

Wie soll es denn heißen? - Ist die Idee für die Gründung eines Unternehmens erst einmal geboren, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Namen für das "Baby". Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt: Ob Änderungsschneiderei Flinker Faden, Kosmetikstudio Visage oder Eventagentur Big Entertainment - werden alle Formalkriterien eingehalten, darf die Fantasie ihren Lauf nehmen.

Doch zu einfach sollte man es sich nicht machen. "Wenn man mit dem Firmennamen nach außen auftreten will, dann ist es wichtig, dass man sich damit identifizieren kann", sagt Gründerberater Markus Neuherz. Mit der Firmenbezeichnung gebe man ein Versprechen darüber ab, was man anzubieten habe. Und das müsse man auch einhalten können.

Spontane Einfälle sind eher die Ausnahme. "Bei mir hat das länger gedauert. Ich habe eine ganze A4-Seite mit möglichen Namen vollgeschrieben", erzählt die Texterin Katja Fleischmann. Nach Rücksprache mit Familie und Freunden hat sie sich für "Persönliche Worte" entschieden. Unter diesem Namen verfasst die Jungunternehmerin, die ihr Hobby - Schreiben - zum Beruf gemacht hat, Biografien und Lebensgeschichten.

Kommunikationsexpertin Karin Kreutzer ging ähnlich vor. Bevor sie sich mit einer PR-Agentur selbständig machte, setzte sie sich zum Brainstorming mit engen Freunden zusammen: "Wir haben darüber reflektiert, was sie mit mir assoziieren. Dabei kam heraus, dass ich immer sehr strukturiert vorgehe." Nach zahlreichen Wortspielen und zwei bis drei Nächten, in denen sie intensiv nachdachte - "mir war klar, dass ich mit dem Namen ja länger leben muss" -, entschied sich Kreutzer für "konzept pr". Sie lebt seit mittlerweile fast zehn Jahren sehr gut damit.

Wichtig bei allen Firmennamen: Sie müssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen, informiert das Gründerservice der Wirtschaftskammer.

Weiters müssen die Namen die Verbindung zu ganz bestimmten Unternehmen herstellen und sich insbesondere von allen am selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Der Firmenname darf keine Angaben enthalten, die über geschäftliche Verhältnisse (Art, Umfang und Branche) in die Irre führen.

Unterscheidungskraft muss gegeben sein

Auch wenn IBM und MTV jeder kennt: Unaussprechliche oder sinnlose Zeichen beziehungsweise Buchstabenkombinationen sind unzulässig, und die Firma muss grundsätzlich in lateinischen Buchstaben geschrieben werden, heißt es weiter. In der Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person nicht aufgenommen werden.

Reine Branchen- oder Gattungsbezeichnungen müssen immer mit einem Namen oder einer Fantasiebezeichnung gekoppelt werden, da sie sonst keine Unterscheidungskraft haben.

Einen einzigartigen Firmennamen kann man auch markenrechtlich schützen lassen. Das kostet laut Österreichischem Patentamt 359 Euro für die ersten zehn Jahre. Wer sich vorher erkundigt, ob ein Name schon im Firmenbuch oder beim Patentamt eingetragen ist, erspart sich im Vorhinein Ärger und Enttäuschung.

Stichwort Firmenbuch

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Die Firma (von lat. firmare: "beglaubigen, befestigen") ist der in das Firmenbuch eingetragene Name einer Unternehmerin oder eines Unternehmers, unter dem sie oder er Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Einzelunternehmer, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatz von mehr als 700.000 Euro erzielen, sind zur Eintragung in das Firmenbuch verpflichtet.
Ist ein Einzelunternehmen in das Firmenbuch eingetragen, muss die Firma die Bezeichnung "eingetragene Unternehmerin" beziehungsweise "eingetragener Unternehmer" beinhalten. Die Bezeichnung kann auch durch die Abkürzung "e.U." erfolgen. Quelle: www.usp.gv.at