Brüssel. Die Statistik bestätigt, was so so viele Österreicher im Gefühl haben: Ihre Löhne wachsen nur bescheiden. Österreich liegt bei der Steigerung der so genannten "Arbeitnehmerentgelte" innerhalb der Eurozone von 17 Ländern nur auf Rang 14.

Laut Eurostat verzeichnete von 2000 bis 2011 die Slowakei mit einem Plus von 188,3 Prozent die größte Steigerung der in einer "Volkswirtschaft des entsprechenden Landes gezahlten Bruttolöhne". Allerdings starten die Arbeitnehmer ihre Aufholjagd dort von einem sehr niedrigen Niveau aus.

Deutschland war mit lediglich 18,2 Prozent Schlusslicht in der Währungsunion. Österreich kam auf einen Zuwachs der Lohnsumme von 40,0 Prozent.

Nimmt man alle 27 EU-Staaten, rangiert die Alpenrepublik lediglich auf Platz 22. Niedrigere Entwicklungen der Arbeitnehmerentgelte gab es neben Deutschland nur in Frankreich, Großbritannien, Portugal und Schweden. Als einziges Land der EU wies Rumänien keine 2000-er Vergleichszahl und damit keine Steigerungsrate aus. Der EU-Durchschnitt (ausgenommen Rumänien) belief sich auf ein Plus von 34,8 Prozent, was auf die geringen Werte der großen EU-Wirtschaftsländer Deutschland, Frankreich und Großbritannien zurückzuführen ist.

Griechenland verzeichnete mit 60,5 Prozent eine mehr als dreimal so hohe Steigerung wie Deutschland. In EU-Ratskreisen wurde dies auch als einer der Gründe für die schwere Verschuldung des südlichen Eurolandes bezeichnet. Allerdings liegt beispielsweise das ebenfalls mit EU- und IWF-Mittel unterstützte Irland mit einem Anstieg der Lohnsumme um 65,7 Prozent (wobei dies sogar nur die Spanne zwischen 2000 und 2010 betraf, 2011 lag nicht vor) noch deutlich vor Griechenland. Das wie Irland unter dem EFSF-Rettungsschirm stehende Portugal dagegen rangiert mit einem Plus von 37,0 Prozent innerhalb der Eurozone nur an vorletzter Stelle vor Deutschland.

Das Arbeitnehmerentgelt zeigt laut Eurostat nicht das Einkommen pro Person, sondern aller in der Volkswirtschaft gezahlten Bruttolöhne. Es umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden und untergliedert sich in:
-    Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen
-    Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen.
-    Sozialbeiträge der Arbeitgeber.