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An der Steuer vorbei

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft

Die Wertpapier-KESt hat für einige Anleger Fondsprodukte unattraktiver gemacht, aber die Branche verpackt die Investitionen einfach in eine neue Hülle.


Gleich vorweg: Niemand weiß, wie lange die "steueroptimierte" Lösung, über die hier lesen werden, legal sein wird. Im Moment ist sie es, aber auch Produktanbieter sagen, sie können nicht garantieren, dass das immer so bleibt.

Und so funktioniert es: Die Fondsprodukte werden in eine Versicherungshülle gesteckt, denn Lebensversicherungen sind von der Wertpapier-Kapitalertragsteuer (KESt) ausgenommen.

Seit vergangenem Jahr müssen 25 Prozent aller Gewinne aus Kapitalanlagen an den Staat abgeführt werden. Die Begründung für diese Sonderstellung ist unter anderem die Übernahme des Risikos durch den Versicherer. Eine der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ist eine laufende Prämienleistung, das heißt, dass mindestens einmal jährlich Geld einbezahlt werden muss.

Das Instrument der fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es in Österreich schon lange, aber bisher hatten diese Produkte weniger Zulauf als die klassische Lebensversicherung, deren Entwicklung nicht vom Kapitalmarkt abhängt.

Doch das könnte sich jetzt ändern, denn fondsgebundene Produkte gewinnen für risikofreudigere Anleger durch die Steuerbefreiung an Attraktivität. Ähnlich wie in einem Investmentfonds können sie an den Höhen und Tiefen der Märkte partizipieren, haben aber darüber hinaus noch einen Ablebensschutz für Hinterbliebene sowie gewisse Garantien. Aber wie jedes Versicherungsprodukt heißt die Absicherung gegen Verluste auch, dass am oberen Ende die Chancen auf Gewinn nicht in den Himmel wachsen.

Eine jener Firmen, die eine solche steueroptimierte Lösung anbieten, ist die Schweizer Versicherung Helvetia, die gemeinsam mit dem österreichischen Investment-Beratungsunternehmen Perseus diverse Fonds ausgewählt hat, aus denen der Anleger bis zu zehn in sein Portfolio nehmen kann.

Für Investoren, denen eine Versicherungslösung zu steif und unflexibel erscheint, erklärt Thomas Litschauer, Leiter Bankenvertrieb und -kooperationen bei Helvetia, dass Zuzahlungen bis zur sogenannten "Verdopplungsgrenze" jederzeit möglich sind. Das heißt, dass Beträge bis zur Prämiengesamtsumme über die Laufzeit eingezahlt werden können.

Außerdem kann nach einer bestimmten Laufzeit der Gesamtbetrag bis auf einen gewissen Rest auch vollständig abgehoben werden.

Der Trick ist, alle Veränderungen so einzubauen, dass keine "Novation", also Erneuerung, des Vertrages eintritt, die Steuerrückzahlungen zur Folge hätte.

Auch eine Prämienfreistellung ist laut Litschauer "kein Problem" solange sie nicht vorher schon vertraglich festgelegt wurde, was nicht einem Vertrag mit laufender Prämienzahlung entsprechen würde, wie er für die Befreiung von der Wertpapier-KESt vorliegen muss.

Laut Berechnungen der Helvetia schaut am Ende rund ein Drittel mehr heraus, auch nach Gebühren, im Vergleich zu einem Investmentfonds. Zumindest im Moment, denn was die Zukunft bringt, weiß man weder am Kapitalmarkt, noch im Regierungsprogramm.

Barbara Ottawa ist freie Journalistin und berichtet vorwiegend über Investitionen und Pensionskassen.