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Drum regle, wer sich ewig bindet

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
Rechtlich für die Ehe abgesichert haben sich nicht einmal vier Prozent der Österreicher.
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In der Heiratseuphorie informieren sich viele Paare nicht über Rechtsfolgen.


Wien. Kaum ein Brautpaar schließt in Österreich einen Ehevertrag - das kann bei einer Scheidung teuer werden. "In der Freude und Euphorie der Eheschließung denken viele nicht daran, was passiert, wenn die Ehe schiefgeht", sagt Rechtsanwalt Alfred Kriegler. Viele Brautleute würden sich nicht mit den Rechtsfolgen einer Heirat und einer möglichen Scheidung auseinandersetzen; trotz einer Scheidungsrate von 43 Prozent in Österreich.

Laut einer Umfrage im Auftrag der Notariatskammer aus 2011 haben nur 3,6 Prozent der Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten einen Ehevertrag abgeschlossen. Kriegler rät Heiratswilligen, sich rechtzeitig vor der Hochzeit über die rechtlichen Auswirkungen zu informieren und - alleine - beraten zu lassen.

Wann sich der Vertrag lohnt

Ein Ehevertrag kann auch nach einer Hochzeit geschlossen werden und sollte laufend an die Lebensumstände angepasst werden. Lebenspartner können einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Die Aufteilung der Ehe-Ersparnisse oder der Ehewohnung muss in einem Notariatsakt festgelegt werden. Beim Gebrauchsvermögen, etwa der Einrichtung, reicht eine schriftliche Vereinbarung.

Ohne Ehevertrag regelt das Gesetz die finanziellen Fragen bei einer Scheidung. Prinzipiell bleibt zwar jeder Eigentümer seines gesamten Vermögens, aber der Zugewinn während der Ehe wird aufgeteilt. Bei einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt, deshalb wäre zum Beispiel die Vereinbarung einer Gütertrennung denkbar.

Sinnvoll ist ein Ehevertrag, wenn das Paar verschiedene Staatsbürgerschaften hat oder in verschiedenen Ländern wohnt. Oft hat bei ungleichen Vermögensverhältnissen der reichere Partner ein Interesse an einem Ehevertrag. Außerdem ist später oft nicht mehr zu rekonstruieren, wer welche Güter und Ersparnisse in die Ehe eingebracht hat. Um einen Streit zu vermeiden, kann der Vertrag als Beweis dienen.

Obsorge nicht vorab regelbar

Was kann in einem Ehepakt festgelegt werden? Beim Unterhalt können Ehegatten einen Verzicht oder eine Limitierung regeln. Für Kinder kann nicht weniger als der gesetzliche Unterhalt vereinbart werden, freiwillige Zahlungen über den Unterhalt hinaus sind aber erlaubt. "Die Kindesobsorge kann nicht vorab geregelt werden", so Kriegler. Zudem kann ein Erbverzicht vereinbart werden, wenn Kinder aus früheren Beziehungen abgesichert werden sollen. Oder der Punkt, wer bei einer Trennung das Haustier bekommt. Seit 1. Jänner 2010 kann auch geregelt werden, wer in die Ehe eingebrachte Eigentums-, Genossenschafts-, aber auch Mietwohnungen und Häuser behält.

Eheverträge gehören zu den außergerichtlichen Vergleichen. Für diese fallen laut Gebührengesetz zwei Prozent des Gesamtwertes der von den Partnern angeführten Vermögenswerte an, die an das Finanzamt bezahlt werden. Hinzu kommen die Honorare für Anwalt und Notar. "Es empfiehlt sich, die Kostenfrage vorab genau abzuklären", so Roland-Partneranwältin Heike Sporn.