Wien/Salzburg. Die Meinl Bank, die wegen umstrittener Aktienrückkäufe bei der früheren Immobilienholding Meinl European Land (MEL) mit hunderten Anlegerklagen eingedeckt ist, hat vor dem Salzburger Landesgericht eine veritable Schlappe erlitten.

Richter Franz Schmidbauer hat unter der Aktenzahl 1 Cg 42/09i der Klage eines Salzburger Steuerberaters und MEL-Anlegers recht gegeben und die Meinl Bank zur Rückzahlung des fragwürdigen Investments gegen Rückgabe der MEL-Zertifikate, heute Atrium-Zertifikate, verdonnert. Samt Prozesskosten geht es um mehr als 40.000 Euro. Doch dieses 19 Seiten starke Ersturteil, das der "Wiener Zeitung" vorliegt, unterscheidet sich vom Gros der übrigen MEL-Urteile grundlegend. In den meisten Fällen geht es um die mutmaßlich verheimlichten Zertifikatsrückkäufe (88 Millionen Stück) im Jahr 2007, die erst im Nachhinein, im August 2007, bekanntgegeben wurden. Das neue Urteil greift aber tiefer.

Eindruck wertstabiler Anlage

"Das nicht rechtskräftige Urteil ist eine Sensation", sagen die Wiener Anlegeranwälte Wolfgang Haslinger und Johannes Neumayer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Erstmals bestätigte ein Gericht die Irreführung eines Anlegers in Sachen Meinl European Land aufgrund der verheimlichten Rückkäufe 2006 und bestätigte die dadurch bewirkte Kursstabilisierung, die den Eindruck einer wertstabilen Anlage erweckte."

Zur Vorgeschichte: Der Steuerberater erwarb 2005 in mehreren Tranchen 1281 MEL-Zertifikate, nachdem er von einem Anlageberater das MEL-Werbematerial mit dem Konterfei von Julius Meinl V. erhalten hatte. Aufgrund der Unterlagen und der Beratung ging er von einer "sehr sicheren, wenn auch nicht risikolosen Veranlagung in werthaltige Immobilienaktien" aus.

"Durch die übereinstimmenden Angaben des Steuerberaters und des Anlageberaters konnte widerspruchsfrei festgestellt werden, dass für den Anleger der Sicherheitsaspekt der Papiere den Ausschlag für die Veranlagung in MEL-Zertifikate gab", hält Richter Schmidbauer im Urteil fest. "Es liegt auf der Hand, dass der Anleger vom Erwerb der MEL-Papiere Abstand genommen hätte, wenn er über die Möglichkeit des Rückkaufes eigener Zertifikate durch die MEL und vor allem über den tatsächlichen Umfang des Rückkaufes informiert worden wäre."