Wien. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahrens rund um Meinl European Land (MEL) läuft seit Jahren. Insgesamt hat der Rechtsstreit die Meinl Bank bereits rund 60 Mio. Euro gekostet, davon 28,8 Mio. Euro für Vergleiche mit 5.841 Kleinanlegern und den Rest für Anwaltskosten, erklärte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl im Juli. Alle involvierten Parteien hätten bereits mehr als 150 Mio. Euro aufgewendet, schätzt Weinzierl.

  Konkret sehen die Bank und Meinl in dem bisherigen Verfahren ihre Grundrechte verletzt: Bei der Beschlagnahme der Korrespondenz der Meinl Bank mit ihren Anwälten im Februar 2009 sei das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention) verletzt worden, erklärte Anwalt Gerald Ganzger.  Weiters sei die über Julius Meinl verhängte Kaution von 100 Mio. Euro-Kaution nicht mit dem Recht auf Freiheit (Artikel 5) und der seit fünf Jahre laufende Rechtsstreit nicht mit dem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) vereinbar.

Ende 2011 wurde der dritte Gutachter bestellt. Der erste Gutachter Thomas Havranak war nach einer Beschwerde von Meinl wegen Befangenheit vom Verfahren abberufen worden. Die Meinl Bank verklagte Havranek daraufhin auf 10 Mio. Euro Schadenersatz, dieser weist die Vorwürfe zurück. Der zweite Gutachter Fritz Kleiner wurde von Teilen des Falls abgezogen worden und legte daraufhin den Gesamtauftrag zurück. Der Gutachter Martin Geyer solle einen Zeitplan mit Berichtsschritten erarbeiten.