Zum Hauptinhalt springen

AvW-Gutachter soll Fehler bei Bilanzprüfung orten

Von Kid Möchel

Wirtschaft

AvW-Mastermind Auer-Welsbach hat weiteres Strafverfahren am Hals.


Wiener Neustadt. In den Zigmillionen-Euro-Schadenersatzprozessen von Anlegern gegen den Ex-AvW-Wirtschaftsprüfer Moore Stephens Ehrenböck wittern die Anlegeranwälte Morgenluft.

Zwar hat Richter Martin Kargl das erste Verfahren für 933 AvW-Opfer wegen Verjährung abgewiesen, doch die Anwälte rechnen sich mit den Berufungen gute Chancen aus. Denn kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien in einem Verfahren von Immofinanz-Anlegern gegen den Immofinanz-Wirtschaftsprüfer KMPG festgestellt, dass nicht Verjährungsfrist nach dem Unternehmensgesetzbuch - von fünf Jahren ab Vorlage der testierten Bilanz - gelte, sondern jene nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Klartext: Diese Verjährungsfrist (drei Jahre) beginnt nach der OLG-Entscheidung erst ab Kenntnis des Schadens durch den Anleger. Im Fall AvW dürfte diese Frist seit Konkurseröffnung am 4. Mai 2010 laufen.

Folglich rechnet Anlegeranwalt Erich Holzinger, der mit seinem Kollegen Michael Bauer rund 1800 AvW-Geschädigte vertritt, damit, dass sich auch der für AvW zuständige Berufungssenat des OLG an der nicht rechtskräftigen KPMG-Entscheidung orientieren wird. Ein endgültiges Urteil wird der Oberste Gerichtshof fällen.

Im zweiten Verfahren von 1400 AvW-Opfern gegen den Abschlussprüfer Josef Ehrenböck, deren mutmaßliche Schadenersatzansprüche laut Richter nicht verjährt sind, wurde der Grazer Sachverständige Friedrich Möstl zum Gutachter bestellt. Detail am Rande: Ehrenböck bestreitet alle Vorwürfe.

Auftrag an den Gutachter

Kargl hat Möstl den Auftrag erteilt, binnen vier Monaten rund hundert Fragen zur Wirtschaftsprüfung der AvW, zu der Verbuchung der Genussscheinerlöse als Eigenkapital, zu Provisionserlösen und Emissionskosten, zum Geschäftsergebnis und der Aktivierung von Erfolgsprämien, zum Aktiensplitt und zur Kursfestsetzung, zur Einhaltung der sogenannten Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz und zur Prospektkontrolle sowie zu den Malversationen von Auer-Welsbach und zu dem fehlenden Ausweis der Nachschusspflichten aufgrund von Optionsgeschäften zu beantworten.

Der Fall AvW

"Der Richter geht das genau an, das gefällt mir", sagt Anwalt Holzinger. Sein Kollege Bauer fügt hinzu: "Die Fragen des Richters gehen in die Tiefe und für die Kläger ist ein detaillierter Auftrag gut."

"Das Genussscheinkarussell AvW von Wolfgang Auer-Welsbach hat rund 12.500 Anleger um zumindest 350 Millionen Euro geprellt. Im Oktober 2008 brach AvW wie ein Kartenhaus in sich zusammen, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Ende Jänner 2011 wurde Auer-Welsbach wegen Betruges zu acht Jahren Haft verurteilt und ist mittlerweile laut seinem Verteidiger Franz Großmann mit zwei weiteren Anklagen nach dem Finanzstrafgesetz konfrontiert. Gegen die jüngste Anklage wurde Einspruch erhoben. Großmann will, dass die Verfahren zusammengelegt werden.