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EU-Richtlinie soll Zahlungsmoral der Öffentlichen Hand heben

Von Andrea Möchel

Wirtschaft
Gemeindebundchef Helmut Mödlhammer sieht keine gröberen Probleme.
© Österr. Gemeindebund

Zahlungsfrist für Bund, Länder und Gemeinden wird auf 30 Tage verkürzt.


Wien. Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, kann das dramatische Folgen haben: Unternehmen geraten in Zahlungsengpässe, können auch ihren Verpflichtungen erst verspätet nachkommen - oder müssen gar einen teuren Kreditrahmen ausschöpfen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Unternehmen, die durch säumige Zahler, darunter immer öfter auch Vertragspartner der Öffentlichen Hand, in die Pleite getrieben werden, hat die EU-Kommission nun die Notbremse gezogen. Ab März 2013 soll die neue EU-Richtlinie (2011/7/EU) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vor allem der lahmen Zahlungsmoral der Öffentlichen Hand auf die Sprünge helfen. Schließlich würden öffentliche Stellen in der Regel über ein gesichertes "Einkommen" - sprich Steuern und Abgaben - verfügen, moniert die EU-Kommission.

Tatsächlich lässt sich die Öffentliche Hand auch hierzulande gerne Zeit: Derzeit dauert es durchschnittlich 42 Tage, bis sich Länder oder Kommunen dazu aufraffen, ihre Schuld(en) zu begleichen, wie aus der aktuellen Trendstudie des KSV1870 zur Zahlungsmoral hervorgeht.

Firmen zahlen viel schneller

"In Zeiten enormer wirtschaftspolitischer Herausforderungen ist es das Mindeste, dass der Zahlungsverkehr am Laufen gehalten wird", betont Johannes Nejedlik, Vorstand des KSV1870. "Es ist nicht einzusehen, dass die Öffentliche Hand hier eine Sonderrolle spielt, während Unternehmen und Privatpersonen durch eine vorbildliche Zahlungsmoral ihren Beitrag zur Stärkung der heimischen Wirtschaft leisten." Zum Vergleich: Mit 31 Tagen zahlen die heimischen Firmen seit Jahren vergleichsweise schnell.

Im internationalen Vergleich belegt Österreich hier Platz zwei hinter Finnland. Geradezu bewundernswert ist die Zahlungsmoral von Privatpersonen, die ihre Rechnungen innerhalb von 18 Tagen abstottern. Nejedlik hofft nun, dass die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ab 2013 auch eine Besserung der Zahlungsmoral der Öffentlichen Hand zur Folge haben wird. Ab dann ist die Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen zugunsten öffentlicher Stellen nämlich innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen kann diese Frist auf maximal 60 Tage ausgeweitet werden.

"Die neue Regelung wird für die Öffentliche Hand ein Kraftakt", weiß Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. "Der Abstand zu den angepeilten 30 Tagen ist kein Katzensprung und die öffentlichen Stellen täten gut daran, sich schon vor dem Inkrafttreten des nationalen Gesetzes auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen."

Gemeinden sind verlässlich

Dem widerspricht Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, entschieden. "Wir müssen uns nicht vorbereiten, denn die Gemeinden sind in der Regel verlässliche und pünktliche Zahler. Schon jetzt wird das Zahlungsziel von 31 Tagen in 95 Prozent der Fälle eingehalten", rechnet Mödlhammer der "Wiener Zeitung" vor. Allerdings sei man auch strengen Kontrollmechanismen unterworfen. "Die Zahlungsfrist von 30 Tagen ist realistisch, wenn es bei der Prüfung nicht zu Differenzen kommt und die Qualität der Rechnungslegung stimmt. Wen das nicht der Fall ist, wird es länger dauern", stellt er klar.

Bei Nicht-Einhaltung der von der EU vorgegebenen Fristen sind Unternehmen ab 2013 automatisch berechtigt, Zinsen für Zahlungsverzug zu fordern. Zudem werden sie einen pauschalen Betrag von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten erhalten. Eine Erstattung aller zusätzlichen angemessenen Betreibungskosten könne eingefordert werden. Im Bundesministerium für Justiz rechnet man allerdings nicht mit einer Klagsflut gegen säumige öffentliche Stellen.

"Eine Mehrbelastung der Gerichte ist durch die Umsetzung der Richtlinie nicht zu erwarten", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen angesichts leerer Kassen in Ländern und Kommunen tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen. An der angespannten finanziellen Situation werden wohl weder eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist noch Verzugszinsen etwas ändern.