Wien. (kle/apa) Jahrelang gab es ein Hickhack um juristische Vorfragen. Doch jetzt haben die Konsumentenschützer des VKI vom Obersten Gerichtshof (OGH) grünes Licht bekommen, für mutmaßlich geschädigte Immofinanz-Anleger mit Sammelklagen gegen den Finanzberater AWD vor Gericht zu ziehen. Die Höchstrichter haben in einem nun zugestellten Urteil die sogenannte Klagslegitimation des VKI bejaht.
Jetzt können sich die heimischen Gerichte mit dem eigentlichen Vorwurf auseinandersetzen: Die Verbraucherschützer beschuldigen den AWD, beim Vertrieb von Immofinanz- und Immoeast-Papieren klassische Sparbuchsparer systematisch fehlberaten zu haben. Im Namen von rund 2500 mutmaßlich Geschädigten haben sie insgesamt fünf Sammelklagen gegen den AWD eingebracht. Der Streitwert liegt bei rund 40 Millionen Euro.
Der AWD hat die Vorwürfe stets bestritten und sich mit diversen Einsprüchen vor Gericht gegen die Sammelklagen gewehrt. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob die Prozesskostenfinanzierung mit Erfolgsquote, wie sie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betreibt, in Österreich zulässig ist.
Bisher größter Zivilprozess
Das aktuelle OGH-Urteil beziehe sich auf eine von fünf VKI-Sammelklagen mit einem relativ geringen Streitwert von rund einer Million Euro, erklärt VKI-Chefjurist Peter Kolba. In allen fünf Verfahren wird der VKI nun Fortsetzungsanträge stellen - die Streitparteien hatten sich darauf verständigt, die restlichen Verfahren ruhend zu stellen, bis die Frage der Klagslegitimation geklärt ist. Die Rechtsmeinung des Obersten Gerichtshofes sollte damit auch für die restlichen Klagen gegen den AWD gelten.
Kolba hofft, dass die ersten betroffenen Anleger noch vor dem Sommer bei Gericht einvernommen werden. Die Zeit dränge, denn von den rund 2500 Anlegern, die der VKI vertritt, seien bereits zwei Dutzend verstorben.
Seine erste Sammelklage gegen den AWD brachte der VKI im Juni 2009 ein, die zweite folgte im Oktober 2009, und Anfang 2010 gab es dann noch drei weitere. Es handelt sich um den bisher größten Zivilprozess in der Geschichte der Zweiten Republik.
Foris finanziert Prozesskosten
Finanziert werden die VKI-Klagen vom deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris, der je nach Verfahrensdauer und -ausgang eine Erfolgsbeteiligung von 30 bis 40 Prozent erhält.
Der AWD hat vor der Finanzkrise in großem Stil Immofinanz- und Immoeast-Papiere an kleine Sparer verkauft. Der VKI wirft den Beratern vor, die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt zu haben. Der AWD räumt zwar Einzelfälle von Fehlberatungen ein, den Vorwurf, dass dies System gehabt hätte, weist er jedoch zurück. Diese Position des Finanzdienstleisters war auch einer der Gründe, warum die Vergleichsgespräche, die der VKI mit dem AWD ursprünglich geführt hatte, letztlich scheiterten.