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Neues Bankeninsolvenzrecht soll Steuerzahler schützen

Von Herbert Hutar

Wirtschaft

Neuer Entwurf ist noch unvollständig - Haftungen bis zu 100.000 Euro fraglich.


Wien. Wenn in Österreich jetzt eine Bank in die Pleite schlittert, werden nach geltendem Recht schlicht und einfach die Schalter geschlossen. Die Kunden haben - Einlagensicherung hin oder her - zunächst keinen Zugriff auf ihre Konten, bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.

Das war bei bisherigen Bankpleiten für die Kunden unangenehm, aber nicht bedrohlich. Denn es waren eher kleinere Institute, die zum Beispiel umfangreiche Wertpapierdepots verwalteten, die aber für die tägliche Versorgung mit Zahlungsmitteln nicht unentbehrlich waren.

Bei größeren Instituten, die in Schieflage geraten sind, musste daher der Staat einspringen, wie bei der Kärntner Hypo, der Kommunalkredit oder bei der Volksbanken AG. Hat sich herausgestellt, dass die Bank rekapitalisiert werden muss, blieb nur der Griff in die Staatskasse übrig.

"Testament" für Banken

"Eine Rechtslage zum maximalen Schaden der Gläubiger und der Steuerzahler", befindet Hans-Georg Kantner, Insolvenzexperte im Gläubigerschutzverband KSV 1870, im Klub der Wirtschaftsjournalisten. An einem neuen Bankeninsolvenzrecht wird derzeit eifrig gebastelt, die Begutachtungsfrist ist schon vorbei, und Bundeskanzler Werner Faymann hat gemeint, es könne noch vor der Wahl in Kraft treten.

Nach Ansicht von Experten ist der vorliegende Entwurf aber nur ein Teil des Ganzen. Denn es steht da bloß drinnen, dass die Banken eine Art Testament machen müssen, aus dem hervorgehen soll, wie das Institut im Ernstfall in eine Good Bank und eine Bad Bank aufzuteilen wäre, welche Geschäftsbereiche saniert werden könnten, welche abzuwickeln wären. Dieses Stressszenario müsste jährlich aktualisiert werden.

Ganz wichtige Fragen bleiben in dem Entwurf aber ungelöst, meint die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Aufsichtsbehörde soll nämlich - so die Pläne der EU für ein gemeinsames, EU-weites Bankinsolvenzrecht - noch vor einer endgültigen Pleite direkt und rasch in die Geschäfte eingreifen können, um weiteren Schaden zu verhindern. Ab diesem Zeitpunkt könnte auch eine Sanierung beginnen. Nur: In welchem Stadium und nach welchen Kriterien das der Fall sein soll, ist noch völlig offen.

Haftungsfragen ungeklärt

Da ist man sich auch in der EU noch nicht einig, und Österreich wartet da ab. Die FMA meint, etwa mit Ende des Jahres könnte es eine solche EU-Richtlinie geben.

Offen ist auch, wer im Fall einer Bankpleite in welchem Ausmaß zur Kasse gebeten werden soll. Große Aufregung hat es in Zypern gegeben, als es um den Beitrag von Anlegern der Laiki Bank ging. Im Sanierungsfall könnten etwa Anleihen einer Pleitebank zum Teil in Aktien umgewandelt werden. Der Anleihezeichner würde dann zum Miteigentümer mit allen Risiken.

KSV-Experte Hans Georg Kantner meint dazu grundsätzlich: "Zur Kasse gebeten sollen vor allem jene werden, die Geld haben, und das kann nicht die öffentliche Hand sein, die ihrerseits verschuldet ist." Kantner spricht von einer sogenannten Haftungskaskade: Zuerst sollen die Eigentümer drankommen, dann die Gläubiger und Anleger, und erst ganz zuletzt die öffentliche Hand. Kleine Sparer sollen nach wie vor geschützt werden, meint Kantner, wobei aber die derzeitige Obergrenze von 100.000 Euro zu hinterfragen wäre.