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Kein Anspruch auf Hitzefrei

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Baufirmen können Arbeiter ab 35 Grad Außentemperatur bezahlt freistellen.


Wien. Bei Temperaturen bis zu 37 Grad wird das Arbeiten im Freien und in überhitzten Räumen zur Qual. Klettert das Quecksilber immer weiter hinauf, können Arbeitnehmer aber nicht nach Hause gehen: Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben weder Arbeiter noch Angestellte. "Dienstgeber müssen dafür sorgen, dass die Temperaturen am Arbeitsort sinken", sagt Hildegard Weinke, Expertin für Arbeitnehmerschutz in der Arbeiterkammer Wien.

Jalousien schützen vor direkter Sonneneinstrahlung, wärmeabgebende Maschinen oder Lichtspots sollten abgeschirmt werden. Gelüftet sollte vor allem am Abend oder in der Früh werden. Ventilatoren sorgen zwar für einen kühlen Wind, allerdings können sie auch die Augen reizen oder einen steifen Nacken hervorrufen.

Eine Klimaanlage muss der Arbeitgeber wegen Hitze nicht installieren. Verfügt der Arbeitsplatz über eine Klimaanlage, sollte eine Raumtemperatur von 25 Grad bei geringer körperlicher Belastung, etwa bei sitzenden Tätigkeiten, nicht überschritten werden. Bei Arbeiten mit häufigem Stehen sollte es höchstens 24 Grad warm sein.

Am Bau zählt Hitze

nun als Schlechtwetter

Besonders Bauarbeiter leiden unter der Hitze - stundenlang in der prallen Sonne zu stehen, belastet Herz und Kreislauf. "Wir bekommen in diesen Tagen vermehrt Anfragen zum Arbeiten bei Hitze", sagt Thomas Trabi von der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH).

Seit Jahresbeginn können Dienstgeber oder dessen Beauftragte am Bau ihre Arbeiter ab 35 Grad freiwillig freistellen - die Arbeiter werden mit 60 Prozent des Stundenlohns entschädigt. Dies regelt das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, wo nun Hitze als Schlechtwetterkriterium gilt. Bisher gab es keine Bezahlung, wenn hohe Temperaturen das Arbeiten unmöglich machten. Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) entscheidet auf Basis von Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, ob ein gestellter Schlechtwetterantrag verrechnet wird. Durchschnittlich gibt es pro Jahr 4,4 Arbeitstage mit mehr als 35 Grad.

"Ich appelliere an die Arbeitgeber, ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und das Arbeiten im Freien vor allen in den Nachmittagsstunden wenn möglich in den Schatten zu verlegen. Auch das Verwenden von UV-Schutzbekleidung, Kappen und Sonnenbrillen ist zu empfehlen", sagt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.

Krawattenzwang lockern und kurze Hosen erlauben

Im Büro kann der Arbeitgeber den Beschäftigten bei Hitze entgegenkommen, indem er die Kleidungsvorschriften lockert, rät Weinke. Ohne Krawattenzwang oder in kurzen Hosen lässt es sich angenehmer arbeiten - sofern es die Kleiderordnung in der Branche und die Position im Unternehmen zulassen.

Entgegenkommen können Firmen ihren Beschäftigten auch mit flexiblen Arbeitszeiten an heißen Tagen, indem etwa früher begonnen werden kann. Nicht vergessen sollten Arbeitnehmer auf Pausen und ausreichendes Trinken.

Arbeitgeber spendieren bei einer Hitzewelle schon einmal Eis oder kühle Getränke, um ihre Beschäftigten zu motivieren. Und auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt: Freiwillig können Unternehmen ihren Beschäftigten - unter Fortzahlung ihres Gehalts - natürlich jederzeit hitzefrei geben.