Zum Hauptinhalt springen

Kampf um die Sonntagsöffnung

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Lugner bringt Anliegen der EU vor, "Lex Dayli" stoppt Tankstellenshop-Ausbau.


Wien. Die Regelung der Sonntagsöffnung sorgt hierzulande wieder für Unmut. "Es ist ein ewiges Thema und wir kommen nicht wirklich weiter", sagt Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der sich seit Jahren für liberalere Öffnungszeiten einsetzt. "Man muss dann offenhalten, wenn die Leute Zeit zum Einkaufen haben, sonst weichen sie auf Online-Shops aus", warnt Lugner. 200.000 Euro habe er bereits investiert, um sonntags aufsperren zu dürfen - bisher ohne Erfolg.

Seine vorerst letzte Hoffnung setzt er in eine Anhörung in Brüssel bei der Europäischen Kommission am 13. September. Die Forderung: Die EU soll die Öffnungszeiten in Europa vereinheitlichen, denn durch die restriktivere Regelung bestehe für Händler in Österreich ein Wettbewerbsnachteil. Die Chancen für eine Änderung stehen aber nicht sehr gut, räumt Lugner selbst ein.

BZÖ und Neos für

liberalere Öffnungszeiten

Lugner will an Adventsamstagen bis 19 Uhr aufsperren dürfen sowie an fünf Sonntagen pro Jahr. Generell dürfen Einzelhändler hierzulande 72 Stunden pro Woche offenhalten: von Montag bis Freitag zwischen 6 und 21 Uhr, an Samstagen von 6 bis 18 Uhr. Während die Regierungsparteien am freien Sonntag festhalten, setzen sich BZÖ und Neos für längere Öffnungszeiten ein. Das BZÖ plädiert für eine Ausweitung der wöchentlichen Offenhaltezeit von 72 auf 90 Stunden und für fünf verkaufsoffene Sonntage. Die Neos wollen die Öffnungszeiten völlig freigeben, solange Arbeitnehmerrechte wie Zuschläge eingehalten werden: "Händler können selbst am besten einschätzen, wann sie offenhalten möchten." Derzeit gelten zahlreiche Ausnahmen für Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen und in festgelegten Tourismusregionen, während Urlauber in Wiens Einkaufsmeilen vor geschlossenen Läden stehen.

Kritisiert wird auch die Änderung der Gewerbeordnung im Mai, mit der eine Sonntagsöffnung der mittlerweile geschlossenen Drogeriekette Dayli verhindert wurde. "Österreich hat mit ,Lex Dayli‘ einen Schritt zurück gemacht", sagt Lugner.

Tankstellenpächter

"hängen in der Luft"

Zwar dürfen Bäcker und Fleischer wie bisher sonntags verkaufen - für neue Tankstellenshops gelten jedoch andere Regeln, die den Bau neuer Shops weniger attraktiv machen. "Durch ‚Lex Dayli‘ hängen die Tankstellenpächter in der Luft", kritisiert Klaus Brunnbauer, Wiener Fachgruppenobmann der Tankstellenunternehmungen. Durch die Änderung der Gewerbeordnung dürfen Tankstellenpächter das volle Sortiment nur anbieten, wenn mindestens die Hälfte des Umsatzes auf die Gastronomie entfällt. Das sei in der Praxis aber kaum der Fall - somit müssten Tankstellenbetreiber bestimmte Produkte sonntags wegräumen. Einige Tankstellenpächter wurden laut Brunnbauer vom Marktamt angezeigt, weil sie am Sonntag nicht nur erlaubte Produkte wie Reisebedarf, sondern auch Alkoholika verkauft hatten. Er fordert, dass wie bisher das "Erscheinungsbild Tankstelle" und die Verkaufsflächenbeschränkung auf 80 Quadratmeter zum Verkauf des gesamten Sortiments berechtigen sollen.

Das Wirtschaftsministerium plant keine Nachbesserung. Man verweist darauf, dass sich für Tankstellenshops mit Gastgewerbeberechtigung, die in den letzten sechs Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes sonntags geöffnet hatten, sich nichts ändere: Diese dürfen weiterhin den Großteil der Umsätze im Handel erzielen.