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GmbH light als Schuldenfalle

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft

Gründung mit weniger Eigenkapital hat auch Schattenseiten.


Wien. Bei der Einführung der 100.000-Schilling-GmbH vor einigen Jahrzehnten kam es zu einem Gründerboom. Doch viele der aus dem Boden gestampften Unternehmen überlebten nicht lang. Es fehlte an Eigenkapital. Kurz darauf wurde die Mindesteinlage auf 500.000 Schilling angehoben.

Nun hat man in Österreich einen zweiten Versuch gestartet, mehr Menschen dazu zu bewegen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Ein weiterer Beweggrund für die Einführung der "GmbH light" oder "Young Generation GmbH", wie sie auch genannt wird, war die durch die EU geschaffene Möglichkeit, in London eine "Limited"- oder Ltd-Gesellschaft zu gründen und hierzulande tätig zu sein.

In einigen Ländern, inklusive Großbritannien, sind die Auflagen zur Gründung einer Gesellschaft niedriger, weniger Eigenkapital ist erforderlich. Dafür ist aber die Rückverfolgung einer solcher ausländischer Gesellschaften schwieriger. "In Deutschland hat es Probleme mit solchen ,Limited‘ gegeben, weil sie unterkapitalisiert waren und dann einfach verschwunden sind", erläutert Hannes Füreder, Equity Partner bei Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte, gegenüber der "Wiener Zeitung".

Um hier wettbewerbsfähiger zu werden, hat Österreich die Eigenkapitalerfordernisse heruntergesetzt: Zur Gründung einer GmbH sind nur mehr 10.000 Euro notwendig, die Hälfte muss einbezahlt werden, für die andere Hälfte haftet der Gründer persönlich.

Einerseits macht dieses neue Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013), das mit 1. Juli 2013 wirksam wurde, Gründer unabhängiger von der Bankenfinanzierung, andererseits besteht die Gefahr, dass man das Finanzierungsrisiko unterschätzt. Füreder befürwortet zwar die Vereinfachung der Gründung einer GmbH, sieht allerdings in der reinen Herabsetzung des erforderlichen Eigenkapitals "eine weitere Schuldenfalle".

"Ein Problem ist, dass jeder Finanzierer oder Bürge, der mir hilft, für mich haftet", so Füreder, der auch eindringlich darauf hinweist, dass auch bei der "GmbH light" eine doppelte Buchführung notwendig sei, was aber viele unterschätzten. Er hätte sich lieber eine Vereinfachung der Behördenwege bei einer Neugründung gewünscht.

Ein Vorschlag von Anwälten, Notaren und Vertretern der Industrie war eine verpflichtende möglichst rasche Auffüllung der Eigenkapitalquote aus Gewinnen, doch das wurde nicht gesetzlich verankert.

Dennoch rät Füreder ebendies zu tun, denn eine Stärkung der Eigenkapitalquote erhöhe das Vertrauen der Kunden in eine Firma und erlaube es dem Gründer auch, sich um eine Bankenfinanzierung zu bemühen und damit aus der persönlichen Haftung zu kommen.

Gründung ist auch weiterhin nicht gratis

Als Zielgröße sei die Eigenkapitalquote der "GmbH alt", also 35.000 Euro "oder mehr", anzustreben. Darüber hinaus sollten alle Jungunternehmer das Beratungsangebot der Wirtschaftskammer, von Anwälten oder Notaren nützen.

Der Wegfall der Eintragungspflicht von "GmbH light" im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" ist für Füreder nur eine zweitrangige Änderung, denn "wer sich das nicht leisten kann, der sollte vielleicht gar keine GmbH gründen". Skeptisch zeigt sich der Anwalt auch ob des von der Regierung mit 180 Millionen Euro bezifferten Steuerausfalls aufgrund der niedrigen Mindestkörperschaftssteuer, die sich aus der Gesetzesänderung ergibt. "Ob das die Neugründungen kompensieren, ist nicht sicher", gibt Füreder zu bedenken.

Weitere Änderungen im neuen GesRÄG sind die Insolvenzantragspflicht des Mehrheitsgesellschafters, die laut Füreder aber bei einer Ein-Personen-GmbH keinen zusätzlichen Schutz bietet, sowie die Senkung der Kosten der Neugründung bei Notariaten und Rechtsanwälten.

Aber der Anwalt warnt, dass die Gründung weiterhin nicht gratis sei: "Gesellschaftsvertrag, Beratung, Eintragung ins Firmenbuch. Viele Gründer unterschätzen das bei der Errichtung ihrer GmbH. Außerdem hat eine Kapitalgesellschaft nach wie vor die Pflicht zur Bilanzierung, dies zieht wieder diverse Honorarposten mit sich."

Auf die neue österreichische Regierung sieht Anwalt Füreder "Justierungsbedarf" bei der neuen Gesellschaftsform, die im Prinzip als "Initiative zur Förderung der Neugründungen" zu begrüßen sei, zukommen.